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Rechtsprechung
   KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,32869
KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04 (https://dejure.org/2004,32869)
KG, Entscheidung vom 26.04.2004 - 1 W 92/04 (https://dejure.org/2004,32869)
KG, Entscheidung vom 26. April 2004 - 1 W 92/04 (https://dejure.org/2004,32869)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04
    Hierfür ist, wie die Beteiligten richtig erkannt haben, entscheidend darauf abzustellen, ob die Selbstvertretung des Rechtsanwalts seine berufliche Anwaltstätigkeit - als sogenanntes Innengeschäft - oder - als Außengeschäft - eine rein private Angelegenheit betraf (…Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO § 25 Rdnr. 7b; v. Eicken, KoRsp ZPO § 91 (B-Auslagen) Nr. 166, Anm. zu BVerfG NJW 1996, 382; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO § 91 Rz 179f.;… Zöller/Herget, ZPO § 91 Rdnr. 13, Umsatzsteuer; s. bereits Senat, JurBüro 1981, 1685).

    Für eine Klärung schwieriger Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts ist im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfG NJW 1996, 382 und BGH NJW 2003, 1534).

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von …

    Auszug aus KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04
    Für eine Klärung schwieriger Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts ist im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfG NJW 1996, 382 und BGH NJW 2003, 1534).
  • OLG München, 18.11.2002 - 11 W 2487/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Umsatzsteuer bei Anwaltstätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04
    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OFD Düsseldorf, BB 1982, 850; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OLG München MDR 2003, 177), daher im Falle einer vom Rechtsanwalt in eigener Sache erhobenen Unterlassungsklage etwa dann nicht, wenn es sich um die Durchsetzung eines berufs- oder unternehmensbezogenen Unterlassungsanspruchs handelt (Hans.OLG Hamburg MDR 1999, 764).
  • OLG Hamburg, 26.03.1999 - 8 W 77/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Umsatzsteuer bei Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04
    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OFD Düsseldorf, BB 1982, 850; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OLG München MDR 2003, 177), daher im Falle einer vom Rechtsanwalt in eigener Sache erhobenen Unterlassungsklage etwa dann nicht, wenn es sich um die Durchsetzung eines berufs- oder unternehmensbezogenen Unterlassungsanspruchs handelt (Hans.OLG Hamburg MDR 1999, 764).
  • KG, 17.11.2003 - 1 W 350/03

    Rechtsanwaltskosten: Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer in einer …

    Auszug aus KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04
    Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 17.11.2003 - 1 W 350/03 -, veröffentlicht in Juris) genügt zur Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 25 Abs. 2 BRAGO, 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO die Erklärung des Prozessbevollmächtigten, die dem Mandanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sei beglichen und an das Finanzamt abgeführt worden.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 10 W 25/93
    Auszug aus KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04
    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OFD Düsseldorf, BB 1982, 850; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OLG München MDR 2003, 177), daher im Falle einer vom Rechtsanwalt in eigener Sache erhobenen Unterlassungsklage etwa dann nicht, wenn es sich um die Durchsetzung eines berufs- oder unternehmensbezogenen Unterlassungsanspruchs handelt (Hans.OLG Hamburg MDR 1999, 764).
  • KG, 18.05.2004 - 1 W 154/03

    Erstattung der Gebühren des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts: …

    Denn die Regelung setzt, wie auch § 25 Abs. 2 BRAGO, das Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht voraus (…st. Rspr. des Senats a.a.O., zuletzt bestätigt durch Beschlüsse vom 17. November 2003, 1 W 350/03 und vom 26. April 2004, 1 W 92/04; OLG Hamburg, MDR 2000, 1396; OLG Nürnberg, MDR 2002, 1396; OLG Karlsruhe, MDR 1994, 1252;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 91 Rn 13 Stichwort "Umsatzsteuer" mwN).
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