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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1968 - I WB 1.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,913
BVerwG, 08.10.1968 - I WB 1.68 (https://dejure.org/1968,913)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1968 - I WB 1.68 (https://dejure.org/1968,913)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1968 - I WB 1.68 (https://dejure.org/1968,913)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1968 - I WB 1.68
    Die Entscheidung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichte vom 25. Januar 1967 - VI C 58, 65 - (ZBR 1967, 208; RiA 1967, 130), daß bei der Versetzung eines Beamten wegen dienstlicher oder persönlicher Spannungen mit seinem Vorgesetzten oder mit anderen Angehörigen des Amtes die Frage des Verschuldens an deren Entstehung nicht unberücksichtigt bleiben könne, steht nicht entgegen; denn beamtenrechtliche Verhältnisse lassen sich nicht ohne weiteres auf die insoweit ganz anders gearteten Verhältnisse militärischer Dienststellen mit ihrem Zwang zu engstem Kontakt im Dienst und außerhalb des Dienstes übertragen.
  • BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81

    Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung

    Daß gegen den Antragsteller kurz vor der Beantragung seiner Versetzung ein strenger Verweis verhängt worden ist - gegen den er sich erfolglos beschwert hat -, steht der sonach gegebenen Rechtmäßigkeit der Wegversetzung des Antragstellers nicht entgegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Oktober 1968 - 1 WB 1/68 -, vom 17. Februar 1977 - 1 WB 9/77 - und vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77), wenn auch nicht auszuschließen ist, daß die beiden damit geahndeten Pflichtverstöße für den Versetzungsantrag mit ursächlich waren.
  • BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77

    Rechtsmittel

    Erweisen sie sich als unberechtigt, so ist die darin liegende und auch jetzt noch andauernde Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auch seines "militärischen Rufs" nur durch die beantragte Feststellung auszugleichen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Oktober 1968 - 1 WB 1/68 -, vom 19. Juni 1973 - 1 WB 176/71 - undvom 17. Juli 1974 - 1 WB 124/70).
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