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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23342
BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00 (https://dejure.org/2000,23342)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 1 WB 1.00 (https://dejure.org/2000,23342)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 1 WB 1.00 (https://dejure.org/2000,23342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung - Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.01.1988 - 1 WB 4.88

    Möglichkeit der Vorwegnahme einer in der Hauptsache erstrebten Freistellung vom …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kommt daher nur in Betracht, wenn sie die einzig ermessensgerechte Entscheidung darstellte, der Ermessensspielraum der personalbearbeitenden Stelle also auf Null reduziert wäre (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 - und vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - m.w.N.).

    Diese Richtlinien sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 - und vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 -), rechtlich nicht zu beanstanden.

    Er darf beantragte Freistellungen nicht nur dann ablehnen, wenn andernfalls die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes ernsthaft beeinträchtigt wäre; vielmehr genügt für eine ablehnende Entscheidung, daß im militärischen Dienst für den Fall der Freistellung eines Soldaten erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müßten (vgl. Beschlüsse vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).

  • BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86

    Voraussetzungen der vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst zur …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kommt daher nur in Betracht, wenn sie die einzig ermessensgerechte Entscheidung darstellte, der Ermessensspielraum der personalbearbeitenden Stelle also auf Null reduziert wäre (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 - und vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - m.w.N.).

    Diese Richtlinien sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 - und vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 -), rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Das Antragsbegehren bleibt auch im Hinblick auf den inzwischen eingetretenen Zeitablauf für den ursprünglich beantragten Beginn der Freistellung zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313> und - BVerwG 1 WB 15.99 - ZBR 1999, 313> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Das Antragsbegehren bleibt auch im Hinblick auf den inzwischen eingetretenen Zeitablauf für den ursprünglich beantragten Beginn der Freistellung zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313> und - BVerwG 1 WB 15.99 - ZBR 1999, 313> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Die Ausübung des Ermessens kann in entsprechender Anwendung des § 114 VwGO gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Die Ausübung des Ermessens kann in entsprechender Anwendung des § 114 VwGO gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Die Ausübung des Ermessens kann in entsprechender Anwendung des § 114 VwGO gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Die Ausübung des Ermessens kann in entsprechender Anwendung des § 114 VwGO gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Die Ausübung des Ermessens kann in entsprechender Anwendung des § 114 VwGO gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00
    Grundsätzlich erfordert der Verteidigungsauftrag der Bundeswehr, daß Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit die selbst übernommene Verpflichtung zur Dienstleistung in vollem Umfang erfüllen (Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]> und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 21.98 - ).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der …

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur …

  • BVerwG, 17.03.1999 - 1 WB 80.98

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - Verletzung der Rechte und Pflichten aus …

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 21.98

    Bewerbung eines Zeitsoldaten um einen bei der "NATO EF 2000 and Tornado …

  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …

    Er ist vor den Wehrdienstgerichten geltend zu machen, weil die vom Antragsteller angestrebte Freistellung allein aus truppendienstlichen Gründen abgelehnt wurde (Beschlüsse vom 1. Oktober 1975 - BVerwG 1 WB 116.75 -, vom 1. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 144.76 - DÖV 1977, 906> und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ZBR 2000, 286 [LS]>).

    Das hat zur Folge, dass weiterhin eine Entscheidung in der Sache ergehen kann (Beschluss vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - m.w.N.).

    Ein Anspruch auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst käme daher nur dann in Betracht, wenn die Freistellung die einzig ermessensgerechte Entscheidung darstellte, der Ermessensspielraum der personalbearbeitenden Stelle also auf Null reduziert wäre (Beschluss vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - m.w.N.).

    Diese Richtlinien sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 -, vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ).

    Er darf die beantragte Freistellung nicht nur dann ablehnen, wenn anderenfalls die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes oder einer Einheit ernsthaft beeinträchtigt wäre; vielmehr genügt für eine ablehnende Entscheidung, dass im militärischen Dienst für den Fall der Freistellung eines Soldaten erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müssten (Beschlüsse vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 -, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ).

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