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| BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 10.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen eine Versetzungsverfügung - Versetzung eines Bundeswehrsoldaten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
Auszug aus BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 10.89
Mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann aber nicht gegen die "Umstände" vorgegangen werden, die zu einer anfechtbaren Maßnahme geführt haben, sondern nur gegen die den Soldaten belastende Maßnahme selbst (vgl. auch BVerwGE 53, 160 f. [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]).
- BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung im Fall …
Daß mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht gegen die "Umstände" vorgegangen werden kann, die zu einer anfechtbaren Maßnahme geführt haben, sondern nur gegen die den Soldaten belastende Maßnahme selbst, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]> und vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 10.89 -). - BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89
Anspruch eines Soldaten auf Bereitstellung von Vollwertkost an Stelle der …
Im übrigen wäre ein Antrag, mit dem ausschließlich gegen die Art und Weise der Verfahrenshandlung vorgegangen werden soll und nicht gegen die belastende Maßnahme selbst, auch deshalb unzulässig, weil die Art und Weise des Verfahrens keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (BVerwGE 53, 160 f. [BVerwG 25.03.1976 - I WB 105/75]; BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 10/89).
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