Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 10.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit der Sicherheitsprüfung Ü2 eines Soldaten - Vorliegen eines Sicherheitsrisikos in der Person des Soldaten - Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken - Anforderungen an die Beurteilung eines Sicherheitsrisikos durch den Soldaten ...
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 60.79
Homosexuelle Veranlagung - Sicherheitsrisiko
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 10.94
Die dadurch bedingte Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme; sie soll Sicherheitsrisiken ausschließen (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschluß vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.79 - <BVerwGE 76, 52 [f.]> m.w.N.).Daß diese Umstände zur Begründung der angefochtenen Maßnahme herangezogen worden sind, ist eine unabdingbare Folge der verfassungsrechtlich gebotenen Sicherheitsüberprüfung (vgl. BVerwGE 76, 52 [ff.]).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 10.94
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bislang gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder künftig nicht entsprechen werde (Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>; vgl. BVerfGE 39, 334 [353]). - BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85
Entziehung von Sicherheitsbescheiden - Wehrbeschwerde - Bestehen des …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 10.94
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bislang gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder künftig nicht entsprechen werde (Beschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>; vgl. BVerfGE 39, 334 [353]).
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97
Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr
Die dazu notwendige Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme; sie soll Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.79 - [BVerwGE 76, 52] m.w.N., vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 144, 146.91 - [BVerwGE 93, 246 = NZWehrr 1992, 210] und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 93.95
Recht der Soldaten - Sicherheitsrisiko infolge früherer Kontakte zum MfS der …
Die dadurch bedingte Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme; sie soll Sicherheitsrisiken ausschließen (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwG NZWehrr 1995, 27 = NJW 1995, 740;Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.70 - <BVerwGE 76, 52 [f.]> m.w.N. undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -).Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten darüber, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzen, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen wird (BVerwG NZWehrr 1995, 27 = NJW 1995, 740 [BVerwG 08.11.1994 - 1 WB 64/94];Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -).
- BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 42.97
Recht der Soldaten - Begründung eines Sicherheitsrisikos infolge …
Die dadurch bedingte Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme; sie soll Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.79 -, BVerwGE 76, 52 , f. m.w.N., vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 144, 146.91 -, BVerwGE 93, 246, f. = NZWehrr 1992, 210 und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -).Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und zukünftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen wird (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 -, a.a.O., vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 -, a.a.O., vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 34.97 - vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334, 353).
- BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 113.96
Beschwerde gegen die in Bezug auf die eigene Person getroffene Feststellung eines …
Die dadurch bedingte Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme; sie soll Sicherheitsrisiken ausschließen (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.79 - <BVerwGE 76, 52 [f.]> m.w.N., vom 19. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 144, 146.91 - <BVerwGE 93, 246 [f.] = NZWehrr 1992, 210> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -).Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten darüber, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzen, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen werde (Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1995 - BVerwG 1 WB 64.94 - und vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 - vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]).
- BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 41.95
Recht der Soldaten: Sicherheitsbedenken aufgrund ehemaliger MfS-Unterlagen
Die dadurch bedingte Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme; sie soll Sicherheitsrisiken ausschließen (…ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwG a.a.O.;Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 60.70 - <BVerwGE 76, 52 [f.]> m.w.N. undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -).Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten darüber, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzen, daß der Soldat dieser Erwartung nicht gerecht geworden ist oder ihr künftig nicht entsprechen wird (BVerwG NZWehrr 1995, 27 <= NJW 1995, 740 [BVerwG 08.11.1994 - 1 WB 64/94]>;Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]> undvom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -).
- BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 60.99
Anforderungen an die abstrakte Gefährdung durch Anbahnungsversuche und …
Anders als in dem der Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 - zugrundeliegenden Fall, in dem der Bruder der russischen Ehefrau eines Soldaten aktiver Offizier der russischen Armee war, liegen hier keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme einer besonderen Gefährdung vor. - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …
Die Einstufung der Russischen Föderation als SmbS durch den GB/SKA für das Jahr 1993 hat der Senat rechtlich nicht beanstandet (Beschluss vom 9. November 1994 BVerwG 1 WB 10.94). - BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 21.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Ehefrau; Staatsangehörigkeit; …
Sicherheitsbedenken im Sinne des § 5 Abs. 1 SÜG liegen u. a. dann vor, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Soldat geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich, wenn er als potentielles Angriffsobjekt fremder Nachrichtendienste erscheint, weil er erpresst, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -). - BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 24.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Staat mit besonderen …
Sicherheitsbedenken im Sinne des § 5 Abs. 1 SÜG liegen u.a. dann vor, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Soldat geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich wenn er als potentielles Angriffsobjekt fremder Nachrichtendienste erscheint, weil er erpresst, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [94]> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -). - BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 60.98
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Aufhebung des …
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, daß er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für den Vorgesetzten, daß der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 93, 90 [94]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 10.94 -, vom 8. November 1995 - BVerwG 1 WB 64.94 -, vom 29. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 42.97 - <ZBR 1998, 247> und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 86.97 - vgl. auch BVerfGE 39, 334 [353]). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 28.99
Entzug eines Sicherheitsbescheides gegenüber einem Berufssoldaten - …
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