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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3533
BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96 (https://dejure.org/1996,3533)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1996 - 1 WB 10.96 (https://dejure.org/1996,3533)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1996 - 1 WB 10.96 (https://dejure.org/1996,3533)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit einer Versetzung mangels eines ordnungsgemäß durchgeführten Auswahlverfahrens - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - Möglichkeit einer Überprüfung ...

 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Daß es für diesen Dienstposten auch andere geeignete Unteroffiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung der SDH nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).

    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlichen Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 60.93 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. BVerwGE 73, 51; Beschlüsse vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).

    Denn für die angefochtene Entscheidung war die Erwägung der SDH maßgebend, den qualifizierten und dienstlich verfügbaren Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen; und im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerläßlich, freie Dienstposten, sobald wie möglich mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 173.86 - und vom 29. August 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 117.95 -).

    Daß die SDH gerade den Antragsteller und nicht einen anderen Soldaten auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessensausübung im Rahmen der Stellenbesetzung, die gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78].

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. BVerwGE 73, 51; Beschlüsse vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 117.95 -).

    Daß die SDH gerade den Antragsteller und nicht einen anderen Soldaten auf diesen Dienstposten versetzt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessensausübung im Rahmen der Stellenbesetzung, die gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78].

    Auch die damalige schulische Situation der Tochter des Antragstellers mußte die SDH nicht hindern, den Antragsteller zu versetzen (vgl. BVerwGE 53, 95; Beschlüsse vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 - und vom 14. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 -).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Vielmehr entscheidet über die Verwendung des Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 19.71 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Das Prinizp der jederzeitgen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für die hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [219]>).

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Zwar hat der zuständige Vorgesetzte bei der Entscheidung über eine bestimmte örtliche Verwendung auch die persönlichen und familiären Belange der Soldaten unter Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - ).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern nicht geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - und zuletzt vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 42.95 -).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern nicht geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - und zuletzt vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 42.95 -).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern nicht geltend machen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - und zuletzt vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 42.95 -).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94

    Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. BVerwGE 73, 51; Beschlüsse vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).
  • BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92

    Versetzung eines Soldaten - Wahrung des Prinzips der jederzeitigen Versetzbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
    Auch die damalige schulische Situation der Tochter des Antragstellers mußte die SDH nicht hindern, den Antragsteller zu versetzen (vgl. BVerwGE 53, 95; Beschlüsse vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 - und vom 14. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 -).
  • BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.09.1983 - 1 WB 101.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1988 - 1 WB 65.87
  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 116.91

    Antrag eines Berufssoldaten auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Anspruch …

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91

    Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …

  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten - …

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle

  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …

  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten - …

  • BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87

    Standortwechsel eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte …

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m. w. N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 - m. w. N.).

    Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der Personalführung nicht derart ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (Beschlüsse vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

    Im Rahmen einer geordneten Stellenbesetzung und sachgerechten Personalführung ist es militärisch unerlässlich, freie Dienstposten sobald wie möglich mit geeigneten Soldaten nachzubesetzen (Beschluss vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, m. w. N.).

  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der …

    Das dienstliche Bedürfnis für diese Zuversetzung ist ebenfalls gegeben, denn es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

    Das dienstliche Bedürfnis für diese Zuversetzung ist ebenfalls gegeben, denn es liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, daß ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - ZBR 2000, 175> und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Sorge eines Soldaten für seine kranken oder gebrechlichen Eltern bzw. Schwiegereltern eine - wie hier - aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich nicht zu verhindern vermag (Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [335]>, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 -).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zu und Wegversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 29. August 1984 BVerwG 1 WB 79.82, vom 3. September 1996 BVerwG 1 WB 10.96 und vom 16. Mai 2002 BVerwG 1 WB 11.02 m. w. N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i. d. F. vom 11. August 1998).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Denn die vom PersABw getroffene Auswahlentscheidung wird nicht dadurch ermessensfehlerhaft, dass für den nachzubesetzenden Dienstposten möglicherweise auch andere geeignete Offiziere zur Verfügung standen (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -, vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N. und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 4.99

    Versetzungsanspruch eines Soldaten an die Führungsakademie der Bundeswehr …

    Ein solches Bedürfnis liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - < BVerwGE 76, 255 [BVerwG 29.08.1984 - 1 WB 79/82] > und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, bzw. auf einen bestimmten Dienstposten versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N., vom 10. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 -, vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 61.98 - und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 1 WB 65.98 -).

  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15

    Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund

    Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der personalbearbeitenden Stelle nicht dahingehend ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 1 WB 17.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 - und vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30).

    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 -, vom 26. Mai 1998 - 1 WB 30.98 -, vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 …und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 68.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Versetzung liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 67.00 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe bleiben zu können, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N., vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 27.98 -, vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 67.00 -).

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 65.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 67.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz; …

  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen …

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00

    Widerrufbarkeit der Zustimmung eines Personalratsmitglieds zu seiner Versetzung - …

  • BVerwG, 19.11.2002 - 1 WB 42.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 9.03

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung - Versagung der Umzugskostenvergütung …

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 43.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 WB 22.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 48.02

    Rechtliche Ausgestaltung der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen eine …

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 80.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Versetzung eines Soldaten infolge des …

  • BVerwG, 21.08.2000 - 1 WB 85.00

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten …

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 7.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 82.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 11.11.1999 - 1 WB 66.99

    Frage des Vorrangs des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit …

  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Fehler bei einer Ermessensentscheidung - …

  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WDS-VR 4.11

    Verlängerung der Verwendung eines Soldaten im Ausland ist nicht durch schulische …

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung …

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 53.02

    Voraussichtliche Verwendungsdauer; Verwendung; Verwendungszeit; Maßnahme; …

  • BVerwG, 09.01.2008 - 1 WDS-VR 10.07
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
  • BVerwG, 04.01.2012 - 1 WDS-VR 8.11

    Antrag auf Verlängerung der Verwendungsdauer beim Deutschen Luftwaffenkommando …

  • BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03

    Umdeutung des Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des …

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 54.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 81.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 54.99

    Begründungserfordernis des § 17 Abs. 4 Satz 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - …

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 94.96

    Versetzung eines Soldaten - Dienstliches Bedürfnis für die …

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 62.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 35.03

    Umdeutung eines Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des …

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 26.01

    Versetzung in das Personalamt der Bundeswehr - Beschwerde gegen die Versetzung - …

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 105.00

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Zustimmung zu einer Versetzung - …

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 90.98

    Entscheidungsträger für die örtliche und fachliche Verwendung eines Soldaten - …

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 51.00

    Versetzung auf einen anderen Dienstposten - Geltendmachung von schwerwiegenden …

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 92.98

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Zeitsoldaten - Notwendigkeit eines Verbleibs …

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