Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachbesetzungen von A 15-Dienstposten - Anwendung der Richtlinien zur Versetzung von Soldaten im Hinblick auf Mitgliedschaft in der Personalvertretung - Verfügung über den Dienstpostenwechsel - Verwendung eines Soldaten auf einem bestimmten Dienstposten - Vorliegen eines ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90
Zuweisung nicht teilstreitkraftspezifischer Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Aus dieser Organisationsentscheidung folgt, nachdem die TSK Marine von ihrem Besetzungsrecht zum 1. Oktober 1996 Gebrauch gemacht hat, das dienstliche Bedürfnis für den Dienstpostenwechsel des Antragstellers (vgl. Beschluß vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht TSK-spezifische Dienstposten im AStudÜbBw den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz ->, vom 28. August 1990 a.a.O. …und vom 25. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten auf einen …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Das folgt ohne weiteres aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 -). Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht TSK-spezifische Dienstposten im AStudÜbBw den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (…vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz ->, vom 28. August 1990 a.a.O. und vom 25. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90
Weitere Verwendung eines Berufssoldaten - Einhaltung einer verwaltungsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [f.]> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - ) der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist.Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm allein keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115 2. Leitsatz> und vom 29. August 1990 a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ermessensausübung kann hingegen vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller bei seiner Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ermessensausübung kann hingegen vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller bei seiner Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>). - BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [f.]> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - ) der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist. - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Nur dann, wenn die Organisationsmaßnahme ihrerseits gezielt gegen einen Soldaten gerichtet ist und diesem gegenüber gewissermaßen als Vorwand für die Personalentscheidung dienen soll, unterliegt sie der gerichtlichen Nachprüfung wie eine Einzelmaßnahme (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]> m.w.N.). - BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm allein keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115 2. Leitsatz> …und vom 29. August 1990 a.a.O.). - BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 93.85
Eignung als hauptamtlicher Jugendoffizier - Vorverwendung als Kompaniechef - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96
Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht TSK-spezifische Dienstposten im AStudÜbBw den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz ->, vom 28. August 1990 a.a.O. …und vom 25. Januar 1995 a.a.O.).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auch als Mitglied des Personalrats hat er jedoch keinen Anspruch darauf, dass für ihn ein entsprechender Dienstposten geschaffen wird (vgl. Beschluss vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 -). - BVerwG, 24.02.2005 - 1 WB 65.04 Dies gilt für - freigestellte und nicht freigestellte - Soldatenvertreter im Personalrat entsprechend (§ 26 Abs. 3 Satz 6 BPersVG i.V.m. §§ 48, 51 Abs. 3 Satz 1 SBG, vgl. ferner Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -
NVwZ-RR 2001, 675 = ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286> und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 25.03 -). In diesem Rahmen gibt die Mitgliedschaft im Personalrat einem Soldaten keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein zu seiner weiteren Förderung geeigneter höherwertiger Dienstposten für ihn eingerichtet oder freigemacht wird (Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ).
- BVerwG, 06.01.2012 - 1 WDS-VR 7.11
Auswahlentscheidung bei Besetzung eines militärischen Dienstpostens; …
Das folgt aus dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Gewaltenteilung (stRspr, Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 - Buchholz 236.1 § 10 Nr. 4, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -). - BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 70.11
Überprüfung der Auswahlentscheidungen der Stammdienststelle für einen streitigen …
Das folgt aus dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Gewaltenteilung (stRspr.: Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 - Buchholz 236.1 § 10 Nr. 4, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -, vom 6. Januar 2012 - BVerwG 1 WDS-VR 7.11 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 53.11 -). - BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 24.97
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …
Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht TSK-spezifische Dienstposten den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz ->, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - und vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 -).
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