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| BVerwG, 06.05.1975 - I WB 101.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72
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Auszug aus BVerwG, 06.05.1975 - I WB 101.73
Der Senat hat bereits entschieden, daß das Auswechseln einer Planstelle gegen eine Planstelle einer niedrigeren Besoldungsgruppe eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO ist, wenn sie durch eine förmliche Verfügung des Dienstpostenwechsels erfolgt (BVerwG NZWehrr 1974, 114). - BVerwG, 21.09.1961 - WB 10.61
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Auszug aus BVerwG, 06.05.1975 - I WB 101.73
Da ihm die Auswechslung der Planstelle zum 1. Oktober 1972 nach der eigenen Darstellung des BMVg nicht bekanntgegeben worden ist und sich aus den Akten keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Antragsteller von ihr mehr als zwei Wochen vor dem 17. September 1973 Kenntnis hatte, muß zu seinen Gunsten davon ausgegangen werden, daß mit dem Schreiben vom 15. September 1973 die Antragsfrist gewahrt werden konnte (BDH Beschluß vom 21. September 1961 - WB 10/61).
- BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78
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Denn mögliche statusrechtliche Auswirkungen einer Entscheidung in truppendienstlichen Angelegenheiten stehen der Eröffnung des Rechtswegs nicht entgegen (BVerwG Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 WB 101/73). - BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 109.86
Wehrbeschwerde - Soldaten - Laufbahnwechsel - Dienstliche Verwendung
Die vom Antragsteller erstrebte Übernahme in die Laufbahn der OffzTrD würde damit seinen Status nicht unmittelbar berühren; daß sie auch eine Voraussetzung für eine spätere Statusänderung, nämlich die Beförderung zum Stabsoffizier wäre, macht sie nicht selbst zu einer statusverändernden Maßnahme (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. Januar 1974 - 1 WB 89/72 - und vom 6. Mai 1975 - 1 WB 101/73). - BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 259.77
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Dabei und in anderen Fällen (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 114; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 101/73 - und vom 28. Juli 1977 - 1 WB 124/76) hat der Senat ferner festgestellt, daß beim Vorliegen besonderer dienstlicher Umstände sogar die Betrauung eines Soldaten mit einem Dienstposten, der normalerweise von einem dienstgradniedrigeren Soldaten wahrgenommen werde, rechtmäßig sei. - BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83
Privatärztliche Nebentätigkeit - Ärztliche Tätigkeit - Medizinisches Institut der …
Bei der Eindeutigkeit der Zuweisung der Entscheidung über die Genehmigung von Nebentätigkeiten an die Wehrdienstgerichte kommt es jedoch auf diesen Beweggrund für den Antrag um so weniger an, als er im Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 SG selbst Ausdruck gefunden hat und auch sonst Verwendungsentscheidungen nicht deshalb von den allgemeinen Verwaltungsgerichten zu treffen sind, weil damit letzten Endes finanzielle Verbesserungen (oder Statusänderungen) erstrebt werden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. September 1970 - 1 WB 27/70 -, vom 19. August 1971 - 1 WB 100/70 -, vom 18. April 1972 - 1 WB 4/71 -, vom 6. Mai 1975 - 1 WB 101/73 -, vom 9. April 1975 - 1 WB 105/73 - und vom 11. April 1975 - 1 WB 3/74). - BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 53.77
Versetzung - Dienstpostenwechsel - Kommandierung - Soldat - Hohe Beweglichkeit im …
Der einzelne Soldat kann daher zwar erwarten, daß - jedenfalls in Friedenszeiten - seine Eignung, Befähigung und bisherige fachliche Leistung bei Entscheidungen über seine Verwendung berücksichtigt werden und eine offensichtliche Überforderung unterbleibt (BVerwG Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 WB 101/73).
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