Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91, 1 WB 102.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Kontrolle durch die Wehrdienstgerichte über die Zweckmäßigkeit von Personalentscheidungen - Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Soldaten auf einen freien Dienstposten bei rechtlichen Bedenken i.R.d. Wegversetzung des vorherigen Dienstposteninhabers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 116.91 -).Die Entscheidung des BMVg, gerade den Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen, ist demnach letztlich keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessensausübung, die gerichtlich nur darauf überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (vgl. BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79] [f.] m.w.N.; Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]> …und vom 6. November 1991 a.a.O.).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Über seine Verwendung entscheidet vielmehr der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70] [217]>).Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (vgl. BVerwGE 43, 215 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70] [219]).
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Die Entscheidung des BMVg, gerade den Antragsteller auf den freien Dienstposten zu versetzen, ist demnach letztlich keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ermessensausübung, die gerichtlich nur darauf überprüft werden kann, ob ein Ermessensfehler vorliegt (vgl. BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79] [f.] m.w.N.; Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]> …und vom 6. November 1991 a.a.O.).
- BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen gegebenenfalls nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 86.88 - m.w.N.). - BVerwG, 24.07.1991 - 1 WB 59.91
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Wesentliche Bedeutung des Prinzips der …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Finanzielle Belastungen, die sich im Zusammenhang mit Versetzungen aus dem Besitz von Hauseigentum am bisherigen Dienstort und in dessen Nähe ergeben, hindern eine Versetzung, für die ein dienstliches Bedürfnis im oben genannten Sinn besteht, nicht (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 24. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 59.91 -). - BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 16.87
Kostenentscheidung nach wirksamer übereinstimmender Erledigungserklärung - …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Die Beweisanträge des Antragstellers sind bei der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nicht mehr zu behandeln (Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 16.87 -). - BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Das kann nur der Fall sein, wenn durch eine dienstlich nicht veranlagte Wegversetzung des bisherigen Dienstposteninhabers künstlich ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung geschaffen werden soll (vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 > und vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 126.90 -). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 116.91 -). - BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91
Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und nachbesetzt werden muß (vgl. Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 149.84 -, vom 4. November 1987 - BVerwG 1 WB 191.86 - und vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 -). - BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 29.07.1992 - 1 WB 101.91
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es im Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten liegt, zu entscheiden, ob ein Soldat die für seine künftige Verwendung erforderlichen Voraussetzungen besitzt (Beschlüsse vom 18. September 1987 - BVerwG 1 WB 88.87 -, vom 8. November 1988 - BVerwG 1 WB 90.87 - …und vom 6. November 1991 a.a.O.). - BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86
Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung …
- BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 64.88
Versetzung eines Soldaten auf den Dienstposten eines Dezernatsleiters - …
- BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87
Standortwechsel eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte …
- BVerwG, 30.10.1986 - 1 WB 62.86
Versetzung zum Amt für Studien und Übungen der Bundeswehr - Nachbesetzung eines …
- BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 116.91
Antrag eines Berufssoldaten auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Anspruch …
- BVerwG, 24.01.1990 - 1 WB 95.89
Vergütung der Reisekosten eines Soldaten - Einordnung eines Einsatzes als …
- BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 126.90
Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Soldaten - Dienstpostenumfang bei …
- VG Gelsenkirchen, 29.06.2009 - 1 L 281/09
Versetzung, Ermessen, Sozialauswahl, Lehrer
Rn. 6 OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 1 B 2499/02 - juris; BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1985 - 1 WB 37/83, 113/84 - BVerwGE 76, 336, 338; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 1 WB 101, 102.91 - NZWehrr 1994, 247; Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 35 und 45/95 - juris (Bedenken betreffend Konkurrentenklagen gegen beamtenrechtliche Versetzungen äußernd, lediglich Ausnahmen im Soldatenrecht zulassend); a. A: VG Karlsruhe, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 10 K 832/97 - juris: für Anfechtungsklage gegen die Versetzung eines anderen Beamten. - BVerwG, 13.07.2023 - 1 WB 1.23
Erfolgloser Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Dienstpostenwechsel
Dass der Dienstherr im vorliegenden Fall bei der ihm obliegenden Entscheidung, ob der Antragsteller für seine künftige Verwendung die erforderlichen Voraussetzungen besitzt, seinen Beurteilungsspielraum missachtet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 1 WB 101.91, 1 WB 102.91 - NZWehrr 1994, 247 m. w. N.), lässt sich nicht feststellen. - BVerwG, 26.02.2026 - 1 WB 32.25
Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten oder der zuständigen …
Dass der Dienstherr im vorliegenden Fall bei der ihm obliegenden Entscheidung, ob der Antragsteller für seine künftige Verwendung die erforderlichen Voraussetzungen besitzt, seinen Beurteilungsspielraum missachtet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 1 WB 101.91, 1 WB 102.91 - NZWehrr 1994, 247 m. w. N.), lässt sich nicht feststellen.
- BVerwG, 19.05.2023 - 1 W-VR 1.23
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Dienstpostenwechsel
Dass der Dienstherr im vorliegenden Fall bei der ihm obliegenden Entscheidung, ob der Antragsteller für seine künftige Verwendung die erforderlichen Voraussetzungen besitzt, seinen Beurteilungsspielraum missachtet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 1 WB 101.91, 1 WB 102.91 - NZWehrr 1994, 247 m. w. N.), lässt sich bei summarischer Prüfung nicht feststellen. - BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 13.95
Besoldungsansprüche eines Beamten - Verwendung eines Berufssoldaten
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werben, ob der militärische Vorgesetzte dabei den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101.91, 102.91 -). - BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Der Soldat hat auch keinen Anspruch darauf, daß seine dienstlich gewonnenen Erkenntnisse sinnvoll genutzt werden (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 - <NZWehrr 1994, 247>). - BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem …
Der Soldat hat auch keinen Anspruch darauf, daß der Dienstherr seine dienstlich gewonnenen Kenntnisse und Befähigungen sinnvoll nutzt (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101, 102.91 - <NZWehrr 1994, 247>). - BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 67.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Zusage einer Umzugskostenvergütung
Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte dabei den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 29. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 101.91, 102.91 -).
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