Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Stellungnahme des beurteilenden Vorgesetzten eines Soldaten - Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Dienstliche Bewertung eines Soldaten - Nichtigkeit einer truppendienstlichen Maßnahme
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Dienstaufsichtliche Überprüfungen stellen gegenüber dem Beschwerdeführer keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 46, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
"Betreffen" Vorgänge einen Soldaten in seinem Dienstverhältnis, dann müssen diese Vorgänge zu den Personalakten genommen werden (BVerwGE 33, 183). - BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 31.75
Antragsverfahren - Bevollmächtigter - Versäumung der Antragsfrist - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie einen besonders schwerwiegenden Fehler aufweist und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist (vgl. § 44 Abs. 2 VwVfG; BVerwG Beschlüsse vom 4. März 1976 - 1 WB 31/75 - und vom 8. September 1988 - 1 WB 17/87).
- BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 118.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Dienstaufsichtliche Überprüfungen stellen gegenüber dem Beschwerdeführer keine dienstlichen Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 189, 3. Leitsatz; 46, 296, 2. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86). - BVerwG, 22.08.1989 - 1 WB 196.88
Berufssoldat - Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung - Durchschnittswerte von …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88 - und vom 14. März 1990 - 1 WB 99/89). - BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 99.89
Anfechtbarkeit der Beurteilung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Wird ein Rechtsbehelf innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingelegt, so wird die Beurteilung rechtsbeständig (BVerwG Beschlüsse vom 22. August 1989 - 1 WB 196/88 - und vom 14. März 1990 - 1 WB 99/89). - BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80
Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Die Nichtigkeit einer truppendienstlichen Maßnahme ist nur bei Verstoß gegen Rechtsvorschriften gegeben, die Ausdruck bestimmter für die Rechtsordnung grundlegender Zweck- und Wertvorstellungen sind (BVerwG Beschluß vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80). - BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 63.89
Beschwerdeanlaß - Kenntnis der belastenden Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Da der Antragsteller bis zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerde eingelegt hatte - seine Gegenvorstellung ist keine förmliche Beschwerde in diesem Sinne (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 63/89) - ist seine Beurteilung vom 23. September 1988 bestandskräftig geworden. - BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 17.87
Vorgehen gegen den Bescheid des Bundesministers der Verteidigung betreffend die …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 103.89
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie einen besonders schwerwiegenden Fehler aufweist und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist (vgl. § 44 Abs. 2 VwVfG; BVerwG Beschlüsse vom 4. März 1976 - 1 WB 31/75 - und vom 8. September 1988 - 1 WB 17/87).
- BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09
Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit
Rn. 49 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erwächst die dienstliche Beurteilung eines Soldaten, die nicht fristgerecht im Beschwerdeweg angefochten wird, in Bestandskraft (vgl. Beschlüsse vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 12, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 18.01 - …und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - Rn. 17 f.), sofern sie nicht ausnahmsweise entsprechend den Grundsätzen des § 44 VwVfG nichtig ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 103.89 - und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -). - BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13
Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten
Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwächst die dienstliche Beurteilung eines Soldaten, die nicht fristgerecht angefochten wird, in Bestandskraft (…Beschlüsse vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 12 S. 22, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 18.01 -, vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - Rn. 17 f. …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17 jeweils Rn. 49), sofern sie nicht ausnahmsweise entsprechend den Grundsätzen des § 44 VwVfG nichtig ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 103.89 - und vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -). - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 25.93
Gerichtliche Überprüfung der Beurteilung eines Soldaten - Beurteilung der …
Denn insoweit handelt es sich nicht um offenkundige, d.h. für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtliche Fehler, d.h., daß sich ihm diese Fehlerhaftigkeit geradezu aufdrängen müßte (…vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 44 RdNr. 9; vgl. auch Beschluß vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 103.89 -). - BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 109.90
Voraussetzungen des Anspruchs eines Bundeswehrsoldaten auf Aufhebung einer von …
Da das Ergebnis einer dahingehenden dienstaufsichtlichen Überprüfung durch den BMVg nicht zulässigerweise zum Gegenstand eines gerichtlichen Antragsverfahrens gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 33, 165, 2. Leitsatz; 46, 296, 2. Leitsatz; 63, 189, 3. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1990 - 1 WB 103/89), ist das Begehren des Antragstellers in dessen wohlverstandenem Interesse dahin auszulegen, daß er sein Ziel im Wege eines Wiederaufgreifens der abgeschlossenen Beurteilung verfolgt.
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