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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13789
BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95 (https://dejure.org/1996,13789)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 1 WB 103.95 (https://dejure.org/1996,13789)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 1 WB 103.95 (https://dejure.org/1996,13789)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zu einer Wiederholungsüberprüfung - Abgabe einer Sicherheitserklärung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95

    Abgabe einer Sicherheitserklärung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95
    Einen am 20. Dezember 1994 beim Senat gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde gegen die Versetzung wies der Senat mit Beschluß vom 4. Januar 1995 (BVerwG 1 WB 114.94), den gegen die Versetzung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 31. Januar 1996 (BVerwG 1 WB 66.95) zurück.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 529/95 - sowie die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 114.94 und BVerwG 1 WB 66.95 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 04.01.1995 - 1 WB 114.94

    Verpflichtung zur Abgabe der Sicherheitserklärung aus der Treuepflicht und …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95
    Einen am 20. Dezember 1994 beim Senat gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde gegen die Versetzung wies der Senat mit Beschluß vom 4. Januar 1995 (BVerwG 1 WB 114.94), den gegen die Versetzung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 31. Januar 1996 (BVerwG 1 WB 66.95) zurück.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 529/95 - sowie die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 114.94 und BVerwG 1 WB 66.95 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95
    Daraus folgt, daß der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1976 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [f.]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [ff.]>).
  • BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95
    Daraus folgt, daß der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1976 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [f.]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [ff.]>).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 134.91
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95
    Es setzt gedanklich vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen dienstlichen Maßnahme beruhenden Eingriff in die Rechte des Antragstellers selbst voraus (vgl. Beschluß vom 22. April 1992 - BVerwG 1 WB 134.91 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 66.95

    Abgabe einer Sicherheitserklärung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Der im Schriftsatz vom 22. August 1995 in diesem Verfahren erstmals gestellte Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme des GB/SKA ist als nachträgliche Antragserweiterung in diesem Verfahren unzulässig (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 [BVerwG 12.12.1990 - 1 WB 103/90] = NZWehrr 1991, 160>), er ist zudem Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 103.95.
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