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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2047
BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82 (https://dejure.org/1983,2047)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1983 - 1 WB 105.82 (https://dejure.org/1983,2047)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1983 - 1 WB 105.82 (https://dejure.org/1983,2047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines Soldaten - Förderungswürdigkeit - Versetzung - Umsetzung - Dienstliches Bedürfnis - Mindestlebensalter - Mindestdienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Die Verteilung der STAN A 9 mA-Dienstposten im Territorialheer zwischen den Teilstreitkräften Luftwaffe und Heer ist, abgesehen davon, daß sie als Organisationsmaßnahme ohnehin nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwGE 53, 95), im vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Es wäre mit dem Grundsatz möglichst effektiver Gewährung von Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220, 225 [BVerfG 27.09.1978 - 1 BvR 361/78]; 49, 252, 257) [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]nicht zu vereinbaren, wollte man in einem solchen Fall den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen der zutreffenden Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig ohne weiteres als unbegründet zurückweisen und den Antragsteller auf eine neuerliche Anfechtung der Maßnahme mit einer Beschwerde verweisen, nur um mit der Zurückweisung dieser Beschwerde als unbegründet den Weg für eine sachliche Entscheidung des Wehrdienstgerichts zu eröffnen.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Es wäre mit dem Grundsatz möglichst effektiver Gewährung von Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220, 225 [BVerfG 27.09.1978 - 1 BvR 361/78]; 49, 252, 257) [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]nicht zu vereinbaren, wollte man in einem solchen Fall den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen der zutreffenden Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig ohne weiteres als unbegründet zurückweisen und den Antragsteller auf eine neuerliche Anfechtung der Maßnahme mit einer Beschwerde verweisen, nur um mit der Zurückweisung dieser Beschwerde als unbegründet den Weg für eine sachliche Entscheidung des Wehrdienstgerichts zu eröffnen.
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO; BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Der Senat hat für den Fall, daß eine Personalmaßnahme des BMVg selbst angefochten und deshalb ein vorgeschaltetes Beschwerdeverfahren nicht erforderlich ist, entschieden, daß der gegen eine Planung gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit dem Erlaß der entsprechenden Personalmaßnahme zulässig wird (BVerwGE 63, 187 ff.).
  • BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Das dafür erforderliche dienstliche Bedürfnis ist gegeben; es ist darin zu erblicken, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor innehatte, freigemacht werden sollte, um auf diesem Dienstposten nach seiner Abhebung auf A 9 mA einen im Gegensatz zum Antragsteller zur Einweisung in eine Planstelle A 9 mA bereits heranstehenden Unteroffizier verwenden zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 -, vom 19. Mai 1981 - 1 WB 188/80 - und vom 23. August 1983 - 1 WB 24/82).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 188.80

    Verletzung der Fürsorgepflicht der Stammdienststelle des Heeres (SDH) im Rahmen …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Das dafür erforderliche dienstliche Bedürfnis ist gegeben; es ist darin zu erblicken, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor innehatte, freigemacht werden sollte, um auf diesem Dienstposten nach seiner Abhebung auf A 9 mA einen im Gegensatz zum Antragsteller zur Einweisung in eine Planstelle A 9 mA bereits heranstehenden Unteroffizier verwenden zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79 -, vom 19. Mai 1981 - 1 WB 188/80 - und vom 23. August 1983 - 1 WB 24/82).
  • BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 138.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82
    Seine Umsetzung verstieß damit nicht gegen die vom BMVg - P II 1 - aufgestellten Grundsätze (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82), sondern entsprach ihnen.
  • BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 24.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 155.82

    Verwendung eines Soldaten - Ermessensspielraum - Ermessensausübung - …

    Gerade der BMVg nimmt es laufend für sich in Anspruch, jüngere Soldaten zu versetzen oder umzusetzen, wenn dadurch ältere aber schwächer qualifizierte Soldaten noch gefördert werden können (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 23. August 1983 - 1 WB 24/82 - und vom 10. November 1983 - 1 WB 105/82).

    Damit war kein dienstliches Bedürfnis dafür gegeben, den Antragsteller von der Stelle des SichhMstr wegzunehmen und die Stelle mit Hauptfeldwebel A. wiederzubesetzen, um diesen im Rahmen des Erlasses des BMVg - P II 1 - vom 30. Juli 1981 zu fördern; denn es ist eindeutig der Sinn der in dem Erlaß eingegangenen Selbstbindung (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 WB 138/82), daß diejenigen Hauptfeldwebel, die herausgehobene Dienstposten besetzen, nur solchen Hauptfeldwebeln weichen müssen, die wenigstens die zeitlichen Mindestvoraussetzungen nach dem Erlaß vom 19. Juli 1981 (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. November 1983 - 1 WB 105/82) erfüllen.

  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung im Fall …

    Es liegt darin, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor innehatte, freigemacht werden sollte, um auf diesem Dienstposten nach seiner Anhebung nach A 9 mA einen im Gegensatz zum Antragsteller zur Einweisung in eine Planstelle A 9 mA - Beförderung zum Oberstabsbootsmann - bereits heranstehenden Unteroffizier verwenden zu können (vgl. Beschluß vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 - ; "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstaben c, d).
  • BVerwG, 19.10.1994 - 1 WB 22.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …

    Schon die Förderungswürdigkeit eines Soldaten kann das dienstliche Bedürfnis dafür begründen, einen geeigneten Dienstposten durch Wegversetzung eines anderen Soldaten freizumachen (vgl. Beschluß vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92

    Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach …

    Es liegt darin, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor innehatte, freigemacht werden sollte, um auf diesem Dienstposten nach seiner Anhebung nach A 9 mA einen im Gegensatz zum Antragsteller zur Einweisung in eine Planstelle A 9 mA - Beförderung zum OStFw - bereits heranstehenden StFw dienstgradgerecht verwenden zu können (vgl. Beschluß vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 - ; "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 Nr. 5 Buchstaben c, d).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Verwendungsentscheidung gegenüber einem …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein dienstliches Bedürfnis für die Wegversetzung eines Soldaten darin liegen kann, daß der Dienstposten, den der Soldat bisher innehatte, freigemacht werden soll, um einem anderen Soldaten eine mit der Verwendung auf der freiwerdenden Stelle mögliche Förderung angedeihen zu lassen (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 - und vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 20.93 - s.a. Nr. 5 Buchst. d der Richtlinien vom 3. März 1988).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 WB 21.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …

    Schon die Förderungswürdigkeit eines Soldaten kann das dienstliche Bedürfnis dafür begründen, einen geeigneten Dienstposten durch Wegversetzung eines anderen Soldaten freizumachen (vgl. Beschluß vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 48.83

    Versetzungsgesuch eines Berufssoldaten - Gesundheitliche Gründe - Fristgebundener …

    Insbesondere ist der Beschwerdeweg erschöpft (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. November 1983 - 1 WB 105/82).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 20.93

    Anspruch eines Soldaten auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten - …

    Es liegt darin, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor inne hatte, frei gemacht werden sollte, um einem anderen Soldaten eine mit der Verwendung auf der frei werdenden Stelle mögliche Förderung angedeihen zu lassen, zu der der Antragsteller noch nicht heranstand (vgl. Beschluß vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 -).
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