Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Formulierungen beleidigenden Charakters im Rahmen der Anhörung eines Vertrauensmannes im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren - Gegenstand eines besonderen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Verstoß der im Rahmen einer Wehrbeschwerde tätig ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Voraussetzung wäre, daß sich die Verhaltensweise des Oberst i.G. Abshoff dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht überhaupt als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25). - BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Der Anhörungsvermerk kann schon aus diesem Grunde nicht zum Gegenstand eines besonderen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 25. März 1976 - 1 WB 105/75). - BVerwG, 17.11.1969 - I WB 70.69
Anspruch auf Entscheidung des Wehrdienstsenats - Pflicht des Dienstherrn zur …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Der Soldat ist dadurch ausreichend geschützt, daß er das Verhalten seines Vorgesetzten, das sich auf eine von ihm angegriffene Maßnahme, hier die Verhängung des strengen Verweises, nach seiner Ansicht ausgewirkt hat, in dem Verfahren rügen kann, mit dem er sich gegen die Maßnahme selbst wenden kann (vgl. auch BVerwGE 43, 28 f.).
- BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Voraussetzung wäre, daß sich die Verhaltensweise des Oberst i.G. Abshoff dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht überhaupt als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellen kann (BVerwGE 46, 239; 53, 23, 25). - BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Wehrbeschwerde - Beschwerde - Dienstaufsichtsbeschwerde - Verfahrensgarantien - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86). - BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 52.88
Rechtsmittel gegen Wehrbeschwerde - Gerichtliches Antragsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Der Antragsteller muß die Möglichkeit einer Rechtsverletzung so substantiiert behaupten, daß das Wehrdienstgericht in den Stand gesetzt wird, seinerseits zu prüfen, ob eine Rechtsverletzung denkbar ist (BVerwG Beschluß vom 30. November 1988 - 1 WB 52/88). - BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 157.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß ein Begehren, das darauf hinausläuft, einzelne Elemente eines einheitlichen Verfahrens oder einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten herauszunehmen, nicht zum Gegenstand eines selbständigen Antragsverfahrens nach § 17 WBO oder eines gesonderten Feststellungsantrages gemacht werden kann (BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 WB 157/86). - BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 151.86
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86). - BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Die Regelung der Wehrdisziplinarordnung stellt ein abgeschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst gegebenen Ausnahmen hinaus (vgl. § 38 WDO) schon vom System her nicht duldet (BVerwG Beschluß vom 1. September 1987 - 1 WB 150/86 - m.w.N.). - BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 39.86
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung oder auf Verwendung an einem …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Für eine gesonderte gerichtliche Feststellung eines etwaigen Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stellen der Bundeswehr gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG Beschluß vom 26. November 1986 - 1 WB 39/86, 1 WB 60/86).
- BVerwG, 13.12.1990 - 1 WB 82.90
Verweis wegen Verstoßes gegen Regelungen zur Belegung der Betten eines …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschlüsse vom 1. September 1987 - 1 WB 150/86 -, vom 25. Februar 1987 - 1 WB 176/86 - und vom 28. August 1990 - 1 WB 106/89). - BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 149.91
Wehrrecht - Disziplinarrecht - Selbstreinigungserzwingungsverfahren - …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -), von der abzuweichen, kein Anlaß besteht. - BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90
Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -). - BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 67.98
Aufnahme von disziplinaren Vorermittlungen durch den früheren …
Die Regelung der Wehrdisziplinarordnung stellt ein in sich geschlossenes Ganzes dar, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst vorgesehenen Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht duldet (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 - und vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 -). - BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 23.99
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen disziplinare Ermittlungen - Bestimmung des …
Die Regelungen der Wehrdisziplinarordnung stellen ein in sich geschlossenes Ganzes dar, das ein auch nur teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung über die von der Wehrdisziplinarordnung selbst vorgesehenen Ausnahmen hinaus schon vom System her nicht zuläßt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 1. September 1987 - BVerwG 1 WB 150.86 -, vom 25. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 176.86 -, vom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 106.89 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 11.98 -).
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