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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5629
BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87 (https://dejure.org/1988,5629)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1988 - 1 WB 106.87 (https://dejure.org/1988,5629)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1988 - 1 WB 106.87 (https://dejure.org/1988,5629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Anforderungen an die Übernahme zum Berufssoldaten - Anforderungen an die Bewertung dienstlicher Eignung und Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
    Bei der Ausgestaltung des Beurteilungssystems steht dem BMVg ein weiter Freiraum zu (BVerwG DBVl 1981, 1062 = ZBR 1982, 172).
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
    Etwaige Hinweise bei den Beurteilungsgesprächen durch den beurteilenden Vorgesetzten, durch seine Verwendung als Stellvertretender Dezernatsleiter "Grundsatz/Recht" die Dezernatsleiterebene A 14 überspringen zu können, mögen bei dem Antragsteller entsprechende Erwartungen und Hoffnungen geweckt haben: sie enthalten indes keine entsprechende individuelle Zusage eines zuständigen Vorgesetzten mit Bindungswillen (vgl. BVerwGE 63, 110, 113 [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; BVerwGE 73, 51 f.), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn einer Verwendung auf einem A-15-Dienstposten zuzuführen, vom Gericht nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte (…vgl. BVerwG aaO).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
    Wenn heute für eine Verwendung auf einem A-15-Dienstposten grundsätzlich eine Vorverwendung als Kommandeur/Stellvertretender Kommandeur gefordert wird - wobei nach dem Vorbringen des Antragstellers unterstellt werden kann, daß davon auch abgewichen wird, - beruht dies auf personalplanerischen Vorstellungen, die außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit stehen und als Zweckmäßigkeitsfrage bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (vgl. BVerwGE 53, 95, 97) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
    Abgesehen davon, daß sich ihnen kein eindeutiger Vorschlag für eine Verwendung auf der A-15-Ebene entnehmen läßt, sind Verwendungsvorschläge Anregungen des beurteilenden Vorgesetzten, die den Ermessensspielraum der personalbearbeitenden Dienststellen bei der Besetzung offener Dienstposten nicht einengen (BVerwGE 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83

    Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
    Die Grenzen des dem BMVg zustehenden Freiraums wären allenfalls dann überschritten, wenn das System für den angestrebten Zweck schlechthin ungeeignet ist (vgl. BVerwGE 83, 115 f. [BVerwG 18.02.1986 - 1 WB 90/83] m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86

    Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung: BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung …

    Die personalbearbeitenden Stellen haben zwar die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschläge in ihre Überlegungen einzubeziehen; der ihnen zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (vgl. BVerwGE 53, 280, 4. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 106/87).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der …

    Auch wenn die personalbearbeitenden Stellen die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschlage in ihre Überlegungen einzubeziehen haben, wird dadurch nicht der ihnen zustehende Ermessensspielraum eingeengt (vgl. BVerwGE 53, 280 [4. Leitsatz]; Beschluß vom 22. März 1988 - BVerwG 1 WB 106.87 -).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 1 WB 23.92

    Antrag eines Berufssoldaten auf Verlängerung seiner Beurlaubung unter Wegfall der …

    Auch wenn die personalbearbeitenden Stellen die in den Beurteilungen angeführten Verwendungsvorschläge in ihre Überlegungen einzubeziehen haben, wird dadurch nicht der ihnen zustehende Ermessensspielraum eingeengt (vgl. BVerwGE 53, 280, 4. Leitsatz; Beschluß vom 22. März 1988 - BVerwG 1 WB 106.87 -).
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