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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16956
BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96 (https://dejure.org/1996,16956)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1996 - 1 WB 106.96 (https://dejure.org/1996,16956)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - 1 WB 106.96 (https://dejure.org/1996,16956)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen - Summarische Prüfung der Herauslösung des Antragstellers aus seiner Verwendung beim Stab HQ im Eilverfahren - Rechtfertigung der Wegversetzung zur Behebung von Störungen, Spannungen ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 85.94

    Versetzung vom Stabsmusikkorps der Bundeswehr zum Heeresmusikkorps - Betreiben …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96
    Der Senat hat stets die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung eines der Beteiligten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - ; vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).

    "Spannungsversetzungen" tragen deshalb grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen (vgl. Beschluß vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung keine durchgreifenden Bedenken gegen die Zulässigkeit des in der Hauptsache gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung, aber durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]> und vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95

    Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96
    Der Senat hat stets die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung eines der Beteiligten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - ; vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96
    Der Senat hat stets die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung eines der Beteiligten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - ; vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).
  • BVerwG, 29.12.1993 - 1 WB 90.93

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anordnung einer aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1996 - 1 WB 106.96
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat (§ 17 Abs. 6 Satz 1 WBO), kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bei summarischer Prüfung keine durchgreifenden Bedenken gegen die Zulässigkeit des in der Hauptsache gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung, aber durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]> und vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 1 WB 90.93 -).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03

    Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen …

    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn Störungen, Spannungen oder die Situation des Vertrauensverlustes zwischen dem Soldaten und seinen Vorgesetzten in derselben Einheit oder zwischen dem Soldaten und einer vorgesetzten Dienststelle auftreten (Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -, vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 106.96 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 58.97 -, vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 86.98 -).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 32.98
    'Spannungsversetzungen' tragen deshalb grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 106.96 -).
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