Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 108.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - Verpflichtung des Bundesverteidigungsministeriums zur Freistellung eines Zeitsoldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.04.1987 - 1 WB 186.86
Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Freistellung vom militärischen Dienst wegen …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 108.87
Die vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. April 1987 - 1 WB 186/86).Er darf demnach die Freistellung nicht erst dann verweigern, wenn die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes sonst ernsthaft beeinträchtigt wäre; es genügt vielmehr, daß im militärischen Dienst erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müßten (BVerwG Beschluß vom 9. April 1987 aaO).
- BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
Voraussetzungen der vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst zur …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 108.87
Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschluß vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).
- BVerwG, 10.03.1988 - 1 WB 33.88
Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 m.w.N.).Er darf demnach die Freistellung nicht erst dann verweigern, wenn die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes sonst ernsthaft beeinträchtigt wäre; es genügt vielmehr, daß im militärischen Dienst erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müßten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1987 - 1 WB 186/86 -, vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - und vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87).
- BVerwG, 01.06.1988 - 1 WB 38.88
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.).Er darf demnach die Freistellung nicht erst dann verweigern, wenn die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes sonst ernsthaft beeinträchtigt wäre; es genügt vielmehr, daß im militärischen Dienst erkennbare Schwierigkeiten überwunden werden müßten (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1987 - 1 WB 186/86 -, vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - und vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87).
- BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Wehrbeschwerderecht - Vorgezogene Fachausbildung - Dienstliche Gründe - …
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn dies die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.).
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 109.87
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung
Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß zum Ausgleich hierfür Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz gegeben sind (vgl. §§ 11 und 12 SVG) und daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr selbst optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87). - BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87
Rechtsmittel
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.). - BVerwG, 12.04.1989 - 1 WB 101.88
Freistellung vom militärischen Dienst zum Zwecke des Beginns eines Studiums an …
Insoweit muß sich der Antragsteller jedoch entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87). - BVerwG, 22.03.1989 - 1 WB 23.89
Anspruch eines Soldaten auf Freistellung - Vorwegnahme der in der Hauptsache …
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.). - BVerwG, 28.01.1988 - 1 WB 4.88
Möglichkeit der Vorwegnahme einer in der Hauptsache erstrebten Freistellung vom …
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kann der Antragsteller daher nur dann beanspruchen, wenn diese die einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87 - m.w.N.). - BVerwG, 04.04.1989 - 1 WB 186.88
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung mit …
Insoweit muß sich der Antragsteller jedoch entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf schafft (BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87).
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