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| BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Duldungspflicht einer Wiederholungsschutzimpfung eines Soldaten gegen Pocken - Geltendmachung eines Impfschadens eines Soldaten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80
Dabei sind in Anwendung der Grundsätze, die Rechtsprechung und Lehre zu den vergleichbaren Vorschriften anderer Prozeßgesetze, insbesondere zu § 161 Abs. 2 VwGO und § 91 a ZPO entwickelt haben, die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Antrags und Billigkeitserwägungen maßgebend (vgl. BVerwG 46, 215 ff.). - BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72
Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen
- BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
Auszug aus BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80
Im Zeitpunkt der Erledigung der Antrags hätte damit in der Hauptsache die Entscheidung über den unter II 2 a) behandelten Antrag von der Beantwortung schwieriger Rechts-, aber auch Sachfragen abgehängt, deren Klärung sich bei einer reinen Kostenentscheidung verbietet (vgl. BVerwGE 63, 234, 237). - BVerwG, 19.06.1973 - I WB 176.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80
Darauf ist er seither nicht mehr eingegangen; für die Verfolgung eines daraus hergeleiteten Anspruchs wäre der Senat auch nicht zuständig, er wäre gegebenenfalls ohne Nachweis eines rechtswidrigen oder schuldhaften Handelns eines Vorgesetzten als Wehrdienstbeschädigung anzuerkennen (vgl. § 81 Abs. 5 SVG; BVerwG Beschluß vom 19. Juni 1973 - 1 WB 176/71 - Schreiben an den Antragsteller vom 11. Juli 1983). - BVerwG, 22.10.1982 - 1 WB 142.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80
Auf Antrag vom 8. Oktober 1982 setzte der Senat mit Beschluß vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142/82 - die Vollziehung des Befehls aus, daß der Antragsteller seine laut Befehl seiner Dienststelle vom 6. Oktober 1982 am 26. Oktober 1982 anstehende erneute Wiederholungsschutzimpfung gegen Pocken zu dulden habe.
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Die wehrdienstgerichtliche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit bewährt und wichtige Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen erbracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 zur Tetanusimpfung, vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142.82 - und vom 3. November 1983 - 1 WB 108.80 - zur Pockenschutzimpfung sowie vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 zur TBC-Reihenuntersuchung). - BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Die wehrdienstgerichtliche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit bewährt und wichtige Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen erbracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 zur Tetanusimpfung, vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142.82 - und vom 3. November 1983 - 1 WB 108.80 - zur Pockenschutzimpfung sowie vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 zur TBC-Reihenuntersuchung). - BVerwG, 22.10.1982 - 1 WB 142.82
Rechtsmittel
Die Vollziehung des Befehls, daß der Antragsteller seine anstehende Viederholungsschutzimpfung gegen Pocken zu dulden habe, wird bis zur Hauptsacheentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - in dem Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 108/80 ausgesetzt.
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