Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 108.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinargerichtliches Verfahren - Versagen einer förderlichen Verwendung - Soldat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 108.88
Da bei einem Verpflichtungsantrag - wie vorliegend - grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (vgl. BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]), kann das Begehren des Antragstellers allein schon deshalb keinen Erfolg haben, weil durch das genannte Urteil des 2. Wehrdienstsenats die Verurteilung des Antragstellers durch das Truppendienstgericht Mitte zu einem Beförderungsverbot von drei Jahren rechtskräftig bestätigt worden ist. - BVerwG, 06.06.1989 - 2 WD 1.89
Ausnutzung der Vorgesetzteneigenschaft - Verletzung von Dienstpflichten - Soldat …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 108.88
Die dagegen gerichtete Berufung hat der 2. Wehrdienstsenat mit Urteil vom 6. Juni 1989 - 2 WD 1/89 - mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Gehaltskürzung entfällt.
- BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 120.91
Zurückstellung einer Beförderung und Entscheidung über den Verbleib in der …
Daß Nr. 134 ZDv 20/7 rechtlich nicht zu beanstanden ist, hat der Senat schon wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - , vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 -und vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 68.91 - ). Die Kommandierung des Antragstellers zum Laufbahnlehrgang OA des MilFD ist unstreitig eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich allein schon aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 -).
- BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 165.90
Recht der Soldaten: Keine Förderung von Soldaten während disziplinärer …
Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Zugführerlehrgang (ROA) ist unstreitig eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich allein schon aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDV 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 1 WB 108/88). - OVG Niedersachsen, 20.08.2012 - 5 LA 45/11
Möglichkeit des Auschlusses eines Soldaten von einer an sich möglichen …
Nr. 135. a. Abs. 1 Satz 1 ZDv 20/7 enthält insofern ein "Förderungsverbot" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.2006 - BVerwG 1 WB 15.06 -, juris Rn 21; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24.9.1992 - BVerwG 2 B 56.92 -, juris Rn 4; Beschluss vom 13.11.1990 - BVerwG 1 WB 166.90 -, juris Rn 4; Beschluss vom 25.10.1989 - 1 WB 108.88 -, juris Rn 13; Beschluss vom 13.5.1987 - BVerwG 6 C 32.85 -, juris Rn 12; Beschluss vom 24.10.1984 - BVerwG 1 WB 131.84 -, NZWehrr 1985, 154).
- BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 68.91
Sonderlehrgang Bürokaufmann - Aufhebung einer Kommandierung - Einleitung …
Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Sonderlehrgang "Bürokaufmann" ist eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich auch aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - …und vom 8. November 1990 aaO). - BVerwG, 13.11.1990 - 1 WB 166.90
Recht der Soldaten: Keine Förderung von Soldaten während disziplinärer …
Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Offizierlehrgang Truppendienst ist unstreitig eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich allein schon aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDV 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 1 WB 108/88). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96
Verwendung eines Soldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …
Eine derartige Förderung kann wegen des laufenden disziplinargerichtlichen Verfahrens solange unterbleiben, bis feststeht, daß der Soldat sich trotz der in diesem Verfahren gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Stabsoffizier uneingeschränkt eignet (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 165.90 - ). - BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 86.91
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines Soldaten …
Die Kommandierung des Antragstellers zu dem Sonderlehrgang "Bürokaufmann" ist eine förderliche Verwendung; dies ergibt sich auch aus Nr. 134 Abs. 1 Satz 2 ZDv 20/7, wonach nicht nur Ernennungen als Förderung anzusehen sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 108.88 - …und vom 8. November 1990 aaO).
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