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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2842
BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85 (https://dejure.org/1986,2842)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1986 - 1 WB 109.85 (https://dejure.org/1986,2842)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1986 - 1 WB 109.85 (https://dejure.org/1986,2842)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten der Bundeswehr - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung - Zuversetzung eines Soldaten auf die Stelle eines S 1-/S 3-Offiziers

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).

    Erweist sich somit die Wegversetzung des Antragstellers als rechtlich unbedenklich, so gilt das gleiche auch für seine Zuversetzung auf die Stelle eines S 1-/S 3-Offiziers (FD) SichBtl ... (GE) in V. Das erforderliche dienstliche Bedürfnis für die Zuversetzung ergibt sich daraus, daß - was der Antragsteller nicht bestreitet - dieser Posten zum 1. Oktober 1985 frei wurde und nachbesetzt werden mußte (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Die hierbei für den Ermessensspielraum zu beachtende Grenze ist erst dann überschritten, wenn die Verwendung dem Soldaten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bei objektiver Beurteilung nicht zumutbar ist (vgl. BVerwGE 53, 115, 116 f.) [BVerwG 17.12.1975 - I WB 116/74].
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Für die Entscheidung über einen Anfechtungsantrag wie hier ist regelmäßig die im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an das Wehrdienstgericht gegebene Sach- und Rechtslage maßgeblich (BVerwGE 73, 48, Leitsatz 1).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Die Anfechtung der fernschriftlichen Verfügung mit der als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu wertenden Beschwerde vom 23. Juni 1985 erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung ohne weiteres; der Antragsteller brauchte die Versetzungsverfügung nicht nochmals gesondert anzufechten (vgl. BVerwGE 63, 187, 188 [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77]; Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 18/84).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84

    Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Die Anfechtung der fernschriftlichen Verfügung mit der als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu wertenden Beschwerde vom 23. Juni 1985 erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung ohne weiteres; der Antragsteller brauchte die Versetzungsverfügung nicht nochmals gesondert anzufechten (vgl. BVerwGE 63, 187, 188 [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77]; Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 18/84).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Die Entscheidung, die bestehenden Spannungen durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, welcher der an der Entstehung von Spannungen in einer Einheit oder in einem Stabe Beteiligten die "Schuld" trägt, ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann oder ob die Spannungen vielleicht im Grunde genommen ganz oder überwiegend auf Unverträglichkeiten im Naturell, Temperament oder Charakter zurückzuführen sind, die sich der Zuweisung von Schuld an bestimmte Beteiligte entziehen (BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 173/82).
  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 54.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen gegebenenfalls nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 54/82).
  • BVerwG, 21.10.1985 - 1 WB 116.85

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich einer …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 109.85
    Diesen Antrag wies der Senat mit Beschluß vom 21. Oktober 1985 - 1 WB 116/85 - zurück.
  • BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen …

  • BVerwG, 16.08.1974 - I WB 208.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 128.86

    Rechtsmittel

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes oder der gleichen Dienststelle ergeben kann (BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.

    Eine "Spannungsversetzung" trägt jedoch grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen (BVerwG Beschluß vom 6. August 1985 - 1 WB 109/85).

    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen gegebenenfalls nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85).

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (BVerwG Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - 1 WB 90/84 - und vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.

    Daß der sensible Dienstbetrieb in der KBA durch tiefgreifende Spannungen zwischen einem vorantwortlichen Feuerwerker und dem Ltr KBA in besonders starkem Maß, also ernst und nachhaltig (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16. August 1974 - 1 WB 208/72 - und vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85) gestört wird, ist offenkundig.

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 51.94

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsverwendung eines …

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.

    Es ist offensichtlich, daß gerade der Dienstbetrieb einer Dienststelle der Bundeswehr im Ausland innerhalb eines NATO-Verbandes durch Spannungen, die zwischen einem dort verwendeten Soldaten einerseits und dem Leiter dieser Dienststelle sowie Kameraden des Antragstellers andererseits bestehen, ernst und nachhaltig (vgl. Beschlüsse vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 208.72 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 -) gestört wird.

  • BVerwG, 21.10.1985 - 1 WB 116.85

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich einer …

    Der Antragsteller wendet sich, wie sich aus seiner "Beschwerde" vom 23. Juni 1985 (Verfahren 1 WB 109/85) zweifelsfrei ergibt, sowohl gegen die Wegversetzung von seinem früheren Dienstposten (S 1-Offizier Stab/Stabskompanie Panzerbrigade ...), B. als auch gegen die Zuversetzung auf seinen jetzigen Dienstposten in Veitshöchheim.

    Der Antragsteller hat das "gestörte Vertrauensverhältnis" seines Brigadekommandeurs zu ihm (im Schreiben vom 18. September 1985 an den Senat im Verfahren 1 WB 109/85) ausdrücklich eingeräumt, meint aber, der Brigadekommandeur habe zu dieser Störung selbst durch sein Verhalten beigetragen.

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98

    Verletzung von Fürsorgepflichten

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (vgl. Nr. 5 Buchst. h der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 , zuletzt geändert durch Erlaß vom 11. August 1998 ; s.a. Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 -, vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 51.94 -), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.
  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 127.86

    Rechtsmittel

    Eine Verwendungsänderung, die wie hier ausdrücklich und ausschließlich wegen des Bestehens von Spannungen erfolgt, ist wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein vorwerfbares Verhalten des Betroffenen zuläßt; die Zulässigkeit solcher Maßnahmen hängt nämlich nicht davon ab, ob den Betroffenen ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 109/85).
  • BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 18.92

    Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Soldaten auf Feststellung der …

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 90.84 - und vom 6. August 1986 - BVerwG 1 WB 109.85), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.
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