Rechtsprechung
| BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Antragsbegründung durch bloße Bezugnahme auf frühere Schriftsätze im Vorverfahren - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses nach einer Versetzung zur Behebung den Dienstbetrieb ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (27)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Die daran anschließende Ermessensausübung kann vom Gericht dagegen nur daraufhin kontrolliert werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seiner Ermächtigung in einer deren Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> [f.] m.w.N. und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -).Im übrigen ist selbst die berufliche Bindung einer Ehefrau an einen bestimmten Standort oder einen Ort in dessen Nähe kein zwingendes Versetzungshindernis (Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 -
und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]>). - BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Das hat der Senat wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 16. September 1971 - BVerwG 1 WB 97.70 -, vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]>, vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 - und vom 6. August 1980 - BVerwG 1 WB 81.80 -). Der Antragsteller muß mindestens die Richtigkeit der angefochtenen Maßnahme bestreiten und im einzelnen substantiiert ausführen, aus welchen Gründen die angefochtene Maßnahme nach seiner Ansicht fehlerhaft ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - , vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 55.93 -).
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Der Senat hat wiederholt die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Spannungen, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung einzelner an den Spannungen beteiligter Soldaten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 - und vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988, VMBl S. 76).Dies gilt zumal dann, wenn, wie hier, Beanstandungen der Dienstausübung eines Vorgesetzten im Mittelpunkt stehen (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -).
- BVerwG, 07.02.1979 - 1 WB 4.78
Beschwerde gegen die Verweigerung eines Personalgesprächs
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Das hat der Senat wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 16. September 1971 - BVerwG 1 WB 97.70 -, vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]>, vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 - und vom 6. August 1980 - BVerwG 1 WB 81.80 -). Der Antragsteller muß mindestens die Richtigkeit der angefochtenen Maßnahme bestreiten und im einzelnen substantiiert ausführen, aus welchen Gründen die angefochtene Maßnahme nach seiner Ansicht fehlerhaft ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - , vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 55.93 -).
- BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 85.94
Versetzung vom Stabsmusikkorps der Bundeswehr zum Heeresmusikkorps - Betreiben …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Der Senat hat wiederholt die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Spannungen, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung einzelner an den Spannungen beteiligter Soldaten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 - und vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988, VMBl S. 76).Denn es ist unerheblich, wer an der Entstehung der Spannungen innerhalb des militärischen Verbandes die "Schuld" trägt bzw. ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann; "Spannungsversetzungen" haben dementsprechend keinen diskriminierenden Charakter (Beschlüsse vom 23. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - und vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 -).
- BVerwG, 16.08.1974 - I WB 89.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Das hat der Senat wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 16. September 1971 - BVerwG 1 WB 97.70 -, vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]>, vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 - und vom 6. August 1980 - BVerwG 1 WB 81.80 -). Der Antragsteller muß mindestens die Richtigkeit der angefochtenen Maßnahme bestreiten und im einzelnen substantiiert ausführen, aus welchen Gründen die angefochtene Maßnahme nach seiner Ansicht fehlerhaft ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - , vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 55.93 -).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet, sofern ein dienstliches Bedürfnis für diese Maßnahme besteht, der militärische Vorgesetzte nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Die daran anschließende Ermessensausübung kann vom Gericht dagegen nur daraufhin kontrolliert werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seiner Ermächtigung in einer deren Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> [f.] m.w.N. und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Es bedurfte keiner erneuten fristwahrenden Antragstellung, sondern lediglich der Umstellung des Antrags auf die ergangene Versetzungsverfügung (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187>, vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36> und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 116.83, 37.84 - <NZWehrr 1985, 122>). - BVerwG, 23.08.1983 - 1 WB 14.83
Wehrdienstgerichtliche Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94
Es bedurfte keiner erneuten fristwahrenden Antragstellung, sondern lediglich der Umstellung des Antrags auf die ergangene Versetzungsverfügung (Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187>, vom 23. August 1983 - BVerwG 1 WB 14.83 - <NZWehrr 1984, 36> und vom 30. August 1984 - BVerwG 1 WB 116.83, 37.84 - <NZWehrr 1985, 122>). - BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat
- BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88
Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …
- BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks
- BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
- BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 17.81
Anforderungen an die Bewerbung eines Zeitsoldaten der Bundeswehr auf einen …
- BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 45.83
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …
- BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 173.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 116.83
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Fernmündliche Einlegung - Erklärung zu …
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines …
- BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
Versetzung eines Soldaten - Gesundheitliche Gründen - Eingeschränkte …
- BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
Verlust der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit - Ablösung vom Dienstposten - …
- BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 55.93
Verpflichtung eines Soldaten zur Erhaltung des fliegerischen Könnens - Versehung …
- BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 6.86
Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Ablehnung eines Versetzungsgesuchs durch …
- BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 81.80
Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens wegen hinreichenden Verdachts …
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 115.79
Festlegung der Ausbildungsziele - Festlegung der Prüfungsziele - …
- BVerwG, 11.04.1989 - 1 WB 159.88
Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
- BVerwG, 16.09.1971 - I WB 97.70
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 79.99
Sinn und Zweck des Begründungserfordernises im Wehrbeschwerdeverfahren - …
Anschließend habe der Senat im Verfahren BVerwG 1 WB 109.94 nach der ihm vom BMVg unterbreiteten Aktenlage entschieden.Der Beschwerdebescheid habe maßgeblich auf den Beschluß des Senats vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - abgestellt.
Darüber hinaus trägt der Antragsteller vor, daß nach seiner Auffassung der Beschluß vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - (DokBer B 1995, 295) auf einseitige Informationen durch den BMVg zurückzuführen sei und der Senat daher seine damalige Entscheidung auf der Grundlage eines unzutreffenden Sachverhalts getroffen habe.
Auch der Hinweis auf das mit Beschluß vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - (…a.a.O.) rechtskräftig abgeschlossene Verfahren reicht als Begründung nicht aus.
- BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 27.95
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Versetzung eines Soldaten auf Zeit - …
Der Senat hat wiederholt die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung einzelner an den Spannungen beteiligter Soldaten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - vgl. auch Nr. 5 Buchst. h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).Die Entscheidung, die bestehenden Spannungen durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist, gemessen an diesen Grundsätzen, nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannung in dem militärischen Verband die "Schuld" trägt, ob überhaupt einem Beteiligten daran eine "Schuld" im Rechtssinne zugemessen werden kann; "Spannungsversetzungen" tragen deshalb grundsätzlich nicht den Charakter diskriminierender Maßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 -).
In übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die berufliche Situation der Ehefrau eines Soldaten und/oder deren Umzugsunwilligkeit einer dienstlich gebotenen Versetzung nicht entgegenstehen (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 -
, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 -). - BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06
Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.
Bei objektiver Betrachtung ergeben sich für den Senat auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller als "Opfer" einer "komplottähnlichen" Situation zu betrachten und deshalb seine Wegversetzung als ermessensfehlerhaft zu qualifizieren wäre (zu diesen Ermessensvoraussetzungen: Beschluss vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - DokBer B 1995, 295).
- BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95
Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs
Der Senat hat wiederholt die Auffassung vertreten und hält daran auch fest, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder bei Eintreten von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung einzelner an den Störungen, Spannungen oder Vertrauensverlusten beteiligter Soldaten gerechtfertigt sein kann (Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 157.88 -, vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 85.94 - und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 109.94 - ; vgl. auch Nr. 5 Buchstabe h der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 -).Die Entscheidung, abgesehen von den Eignungsmängeln auch die bestehenden Spannungen/Vertrauensverluste durch eine Wegversetzung des Antragstellers zu lösen, ist gemessen an diesen Grundsätzen nicht ermessensfehlerhaft; es kommt dabei nicht darauf an, wer an der Entstehung der Spannungen in dem militärischen Verband die "Schuld" trägt (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 173.82 - und vom 19. Juli 1995 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2011 - 1 A 2563/09
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Regierungsdirektors von einem …
Rn. 73 vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 1 WB 109.94 -, DokBer B 1995, 295 = juris, Rn. 5 ff.; ferner Senatsbeschlüsse vom 16. November 2009 - 1 B 889/09 - und vom 7. Juli 2010 - 1 B 86/10 -, jeweils n.v. -. - OVG Sachsen, 02.12.2004 - 2 BS 410/04
Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses als Voraussetzung einer Versetzung, …
Worauf die Spannungen letztlich zurückzuführen sind, ist regelmäßig nicht entscheidend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.7.1995 - 1 WB 109.94 -, zitiert nach juris, OVG Münster, Urt. v. 10.12.1997 - 12 A 7367/95 -, zitiert nach juris und VGH Mannheim, Beschl. v. 22.2.1995 - 4 S 2359/94 -, Schütz/Maiwald ES/AII 4.1 Nr. 17).In einer solchen Situation wäre die Wegversetzung des "Opfers" in der Regel ermessensfehlerhaft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65; BVerwG, Beschl. v. 19.7.1995, a.a.O.;… OVG Münster, Urt. v. 10.12.1997, a.a.O. und VGH Mannheim, Beschl. v. 22.2.1995, a.a.O.).
- OVG Bremen, 02.11.2006 - 2 B 253/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abordnung
Das Verwaltungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, dass auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass zur Behebung von Spannungen, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung/Abordnung einzelner an den Spannungen beteiligter Beamter gerechtfertigt sein kann (BVerwG, B. v. 19.07.1995 - 1 WB 109/94 - vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. Rdnr. 95). - VG Gießen, 02.06.2009 - 5 L 1102/09
Beteiligung der Frauenbeauftragten bei Versetzung einer Kanzlerin einer …
Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der voller gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.1995 - 1 WB 109/94 -, Dokumentarische Berichte 1995, 295).
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