Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Weiterverwendung eines Soldaten in einer Stabsdiensttätigkeit - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Überprüfung der Ermessensentscheidung des Dienstherrn über die Verwendung eines Soldaten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 22.89
Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Einen am 27. Februar 1989 gestellten Antrag, mit dem der Antragsteller unter anderem auch unter Hinweis auf einen von ihm am 20. Februar 1989 gestellten Antrag auf Entlassung wegen Dienstunfähigkeit die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung begehrte (§§ 21, 17 Abs. 2 WBO), hat der Senat mit Beschluß vom 15. März 1989 zurückgewiesen (1 WB 22/89).Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 833/88 -, die Personalstammakten und die Verfahrensakte 1 WB 22/89 haben dem Senat vorgelegen.
Daß die vom Antragsteller vorgetragenen Gründe aus dem persönlichen und familiären Bereich auch unter Berücksichtigung des Rechtsgrundsatzes, daß bei Versetzungsentscheidungen stets die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten (§ 10 Abs. 3 SG) zu beachten ist, der Versetzung nicht entgegenstehen, hat der Senat in seinem Beschluß vom 15. März 1989 - 1 WB 22/89 - in dem Verfahren über den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einzelnen dargelegt.
- BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 65.88
Versetzung eines Soldaten - Gesundheitliche Gründen - Eingeschränkte …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Besteht somit ein ausreichendes Bedürfnis für die Wegversetzung, ist ein solches für die Zuversetzung zusätzlich grundsätzlich nicht zu verlangen (BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 - 1 WB 65/88).Der Soldat hat nach der Rechtsprechung des Senats keinen Anspruch darauf, von einer dienstlich notwendigen Verwendung deswegen verschont zu werden, weil ihm umfassende Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgabe fehlen; dies wäre nur der Fall, wenn die Verwendung im Einzelfall für ihn unzumutbar wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. November 1988 a.a.O.).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Gleichwohl hat der BMVg dargetan, daß der mit A 9/A 8 Z dotierte Dienstposten eines S-2/S-1-Feldwebels beim MunDp w. zum 1. April 1989 frei und nachzubesetzen ist (BVerwGE 76, 255 f.; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Oberschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Ober seine Verwendung entscheidet vielmehr der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]. - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78
Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Oberschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Oberschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.). - BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Die Anfechtung dieser Entscheidung erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung vom 22. September 1988 mit (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 187, 188 [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77]; BVerwG Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 18/84). - BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Die Anfechtung dieser Entscheidung erfaßt die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung vom 22. September 1988 mit (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 187, 188 [BVerwG 06.02.1979 - 1 WB 228/77]; BVerwG Beschluß vom 30. Mai 1985 - 1 WB 18/84). - BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86
Versetzung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 11.89
Daß der Antragsteller sich der für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen zusätzlichen Ausbildung unterziehen mußte, ergibt sich aus seiner Verpflichtung zu treuem Dienen (§ 7 SG, BVerwG Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86).
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 31.95
Umsetzung auf einen anderen Dienstposten - Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - …
Damit besteht ein ausreichendes Bedürfnis für die Wegversetzung (vgl. Beschluß vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 11.89 - Nr. 8.1 des Erlasses über die Fürsorge für Schwerbehinderte im Geschäftsbereich des BMVg vom 1. Februar 1990, VMBl S. 230). - BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98
Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem …
Sofern er sich für die neue Verwendung einer zusätzlichen Ausbildung unterziehen muß, ist er hierzu gemäß § 7 SG dienstlich verpflichtet (Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 WB 68.86 - und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 11.89 -). - BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 162.90
Befristung der Verwendung eines Soldaten im integrierten Bereich - Anspruch eines …
Es ist zunächst davon auszugehen, daß dann, wenn ein ausreichendes Bedürfnis für die Wegversetzung besteht, ein solches zusätzlich für die Zuversetzung nicht zu verlangen ist (Beschluß vom 21. Juni 1989 - BVerwG 1 WB 11.89 - m.w.N.).
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