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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.1992 - 1 WB 11.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17000
BVerwG, 28.02.1992 - 1 WB 11.92 (https://dejure.org/1992,17000)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1992 - 1 WB 11.92 (https://dejure.org/1992,17000)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 1 WB 11.92 (https://dejure.org/1992,17000)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verletzung dienstlicher Fürsorgepflichten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 83.88

    Soldat auf Zeit - Möglichkeit der Entlassung - Erzieherische Maßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1992 - 1 WB 11.92
    § 20 WBO enthält für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Soldaten in einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzubürden (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 83.88 - <BVerwGE 86, 83 [BVerwG 29.11.1988 - 1 WB 83/88]> und vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 157.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 157.90

    Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Kostenentscheidung nach …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1992 - 1 WB 11.92
    § 20 WBO enthält für das Wehrbeschwerdeverfahren eine abschließende Regelung, die es nicht zuläßt, die dem Soldaten in einem erfolgreichen Beschwerdeverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzubürden (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 83.88 - <BVerwGE 86, 83 [BVerwG 29.11.1988 - 1 WB 83/88]> und vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 157.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 140.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1992 - 1 WB 11.92
    Über die Kosten des Rechtsstreits ist auch im Fall des Eintritts der Rechtshängigkeit nach Erledigung der Hauptsache nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschluß vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 140.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 1 WB 27.07

    Erledigung der Hauptsache; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Damit enthält § 20 Abs. 1 WBO insoweit eine abschließende Regelung, die es nicht zulässt, die einem Antragsteller im Vorverfahren entstandenen Auslagen dem Bund aufzuerlegen (stRspr, Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 83.88 - BVerwGE 86, 83 , vom 28. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 11.92 - und vom 29. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 22.98 - AnwBl 1998, 540, m.w.N.).
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