Rechtsprechung
| BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Dienstunfähigkeit - Krankschreibung - Ärztliches Attest - Unabwendbarer Zufall - Soldat - Einhaltung der Beschwerdefrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 § 18 Abs. 4 § 21
Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Im gleichen Sinne hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 14/89 - und haben unter anderem auch der Bundesgerichtshof (vgl. VersR 1977, 433; 1985, 393)und der Bundesfinanzhof (vgl. IV R 63/82 vom 21. Juli 1983; IV S 6/83 vom 2. August 1983) innerhalb deren Verfahrensordnungen entschieden. - BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89
Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Im gleichen Sinne hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 14/89 - und haben unter anderem auch der Bundesgerichtshof (vgl. VersR 1977, 433; 1985, 393)und der Bundesfinanzhof (vgl. IV R 63/82 vom 21. Juli 1983; IV S 6/83 vom 2. August 1983) innerhalb deren Verfahrensordnungen entschieden. - BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84
Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
In dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1985 - 1 WB 92/84 - ist hierzu ausgeführt:.
- BVerwG, 16.05.1974 - I WB 209.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77). - BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 111.77
Gerichtliches Antragsverfahren - Fernmündliche Einlegung des Antrags
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77). - BVerwG, 06.05.1975 - I WB 138.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77). - BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Bevollmächtigter - Fristversäumnis - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Der Senat hat zunächst in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß ein unabwendbarer Zufall im Sinne von § 7 WBO nur dann gegeben ist, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. BVerwG NZWehrr 1974, 185; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 -, vom 31. Mai 1978 - 1 WB 180/76 - und vom 21. Juni 1978 - 1 WB 111/77). - BFH, 21.07.1983 - IV R 63/82
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Im gleichen Sinne hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 14/89 - und haben unter anderem auch der Bundesgerichtshof (vgl. VersR 1977, 433; 1985, 393)und der Bundesfinanzhof (vgl. IV R 63/82 vom 21. Juli 1983; IV S 6/83 vom 2. August 1983) innerhalb deren Verfahrensordnungen entschieden. - BFH, 02.08.1983 - IV S 6/83
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Im gleichen Sinne hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 14/89 - und haben unter anderem auch der Bundesgerichtshof (vgl. VersR 1977, 433; 1985, 393)und der Bundesfinanzhof (vgl. IV R 63/82 vom 21. Juli 1983; IV S 6/83 vom 2. August 1983) innerhalb deren Verfahrensordnungen entschieden. - BVerwG, 10.04.1973 - I WB 179.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Die Vorlage ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die vorgelegte Rechtsfrage durch den Senat bereits entschieden ist und in der Vorlage für ihre Beantwortung keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden (vgl. BDH Beschluß vom 14. Oktober 1966 - 2 WDB 18/66 - BVerwG Beschluß vom 10. April 1973 - 1 WB 179/71).
- BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.
Ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO ist ein Ereignis, das unter den gegebenen, nach der Besonderheit des Falles zu berücksichtigenden Umständen auch durch äußerste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt des Soldaten weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu vermeiden ist (stRspr, Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 - m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 110.89 - NZWehrr 1990, 166).Dazu muss der Soldat näher darlegen und glaubhaft machen, inwiefern ihn seine Krankheit gehindert hat, die Rechtsbehelfsfrist einzuhalten (Beschluss vom 15. Februar 1990 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93
Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist
Auch die ärztlich attestierte Dienstunfähigkeit des Klägers und seine Erkrankung sind kein unabwendbarer Zufall, der ihn an der Einhaltung der Beschwerdefrist gehindert hätte (vgl. auch Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 110.89 - DokBer B 1990, 201 [202]). - BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 49.97
Verwaltungsprozeßrecht - "Dienstrechtliche" Vorgänge im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. …
Ihre Unzulässigkeit folgt daraus, daß das Bundesverwaltungsgericht über die dem Senat vorgelegte Rechtsfrage bereits entschieden hat (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 110.89 -, NZWehrr 1990, 166 = DokBer 1990, 201 m.w.N. …und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 12.95 - Böttcher/Dau, WBO , 4. Aufl., § 18 RdNr. 108 m.w.N.).
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