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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17433
BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96 (https://dejure.org/1996,17433)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1996 - 1 WB 110.96 (https://dejure.org/1996,17433)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 1 WB 110.96 (https://dejure.org/1996,17433)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Sonderurlaub zur Weiterführung der Zahnarztpraxis seiner Ehefrau während der Zeit der Geburt des ersten Kindes - Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Ermessensentscheidungen im Falle der Reduzierung des Ermessensspielraums auf Null - Voraussetzungen für ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 46.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für den Anspruch auf Verlängerung eines …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub vorliegt, ist gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - ZBR 1996, 182 = DÖV 1996, 565> m.w.N.).

    Dabei können die persönlichen Belange eines Soldaten nur dann als wichtiger Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV anerkannt werden und damit das dienstliche Interesse an der Dienstleistung überwiegen, wenn sich der Soldat in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche und nicht von ihm zu vertretende Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

    Sie braucht deshalb bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse des Soldaten grundsätzlich nicht berücksichtigt zu werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

    Bei Anträgen auf Bewilligung von Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge kann sich trotz annähernd gleichen Sachverhalts die Abwägung zugunsten dienstlicher Interessen verändern (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - ).

  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91

    Wehrrecht - Sonderurlaub - Nebentätigkeitsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub vorliegt, ist gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - ZBR 1996, 182 = DÖV 1996, 565> m.w.N.).

    Dabei können die persönlichen Belange eines Soldaten nur dann als wichtiger Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV anerkannt werden und damit das dienstliche Interesse an der Dienstleistung überwiegen, wenn sich der Soldat in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche und nicht von ihm zu vertretende Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

  • BVerwG, 03.03.1997 - 1 WB 108.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Der BMVg - P II 5 - hat den Antrag mit seiner Stellungnahme vom 18. November 1996 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 108.96).

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 108.96, die Akten des BMVg - P II 5 - 724/96 und 787/96 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Sie braucht deshalb bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse des Soldaten grundsätzlich nicht berücksichtigt zu werden (vgl. dazu Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Dabei können die persönlichen Belange eines Soldaten nur dann als wichtiger Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV anerkannt werden und damit das dienstliche Interesse an der Dienstleistung überwiegen, wenn sich der Soldat in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche und nicht von ihm zu vertretende Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Erreicht der Antragsteller im Erfolgsfall über eine einstweilige Anordnung bereits das in der Hauptsache angestrebte Rechtsschutzziel, so ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 120.89 - <NZWehrr 1990, 257> und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88

    Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Ist das Rechtsschutzziel - wie im vorliegenden Fall - auf eine Ermessensentscheidung gerichtet, setzt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung außerdem voraus, daß das Ermessen nur noch in der vom Antragsteller beantragten Weise ausgeübt werden kann, der Ermessensspielraum des BMVg also auf Null reduziert ist (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 3.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 1 WB 120.89

    Generalstabsdienst - Admiralstabsdienst - Zulassung zum Verwendungslehrgang - …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 1 WB 110.96
    Erreicht der Antragsteller im Erfolgsfall über eine einstweilige Anordnung bereits das in der Hauptsache angestrebte Rechtsschutzziel, so ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 120.89 - <NZWehrr 1990, 257> und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …

    Würde der Antragsteller bereits im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im wesentlichen das mit der Hauptsache verfolgte Rechtsschutzziel erreichen, ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 120.89 - <NZWehrr 1990, 257>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211> und vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 -).

    Ist das Rechtsschutzziel - wie im vorliegenden Fall - zudem auf eine Ermessensentscheidung gerichtet, setzt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung außerdem voraus, daß das Ermessen nur noch in der vom Antragsteller beantragten Weise ausgeübt werden kann, der Ermessensspielraum des BMVg also auf Null reduziert ist (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 1 WB 71.00

    Gewährung von Sonderurlaub - Wegfall von Geldbezügen und von Sachbezügen - …

    Hierbei ist hinsichtlich der Erfolgsaussichtenprüfung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 120.89 - <NZWehrr 1990, 257 >, vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 - m.w.N., vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211>, vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 -, vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 6 = DVBl 1999, 1444> und vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 - <BVerwGE 109, 258 [262] = Buchholz 11 Art. 44 Nr. 2>).

    Ist das Rechtsschutzbegehren - wie im vorliegenden Fall - auf eine Ermessensentscheidung gerichtet, setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung außerdem voraus, dass das Ermessen nur noch in der vom Antragsteller beantragten Weise ausgeübt werden kann, der Ermessensspielraum des BMVg also auf Null reduziert ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 - m.w.N. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - ).

  • BVerwG, 03.03.1997 - 1 WB 108.96

    Rechtsmittel

    Den Antrag des Antragstellers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wies der Senat mit Beschluß vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 - zurück.

    Wie der Senat im Beschluß vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 - im einzelnen dargelegt hat, stand dem Antragsteller kein Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV zu.

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