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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,993
BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74 (https://dejure.org/1975,993)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1975 - I WB 112.74 (https://dejure.org/1975,993)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - I WB 112.74 (https://dejure.org/1975,993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 111
  • NJW 1976, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …

    Eine derartige Information des BMVg oder eines in seinem Auftrag handelnden Vorgesetzten kann jedoch einer gerichtlichen Kontrolle als Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO unterzogen werden, wenn und soweit durch konkrete gegenüber dem Untergebenen getroffene Äußerungen nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers eine Verletzung dessen eigener Rechte, namentlich der Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG), der Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 Satz 1 SG) oder der Pflicht, als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung zu beeinflussen (§ 15 Abs. 4 SG), möglich erscheint (vgl. dazu u.a. (Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111 [112]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - ).

    Eine solche nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO rügefähige und der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle zugängliche einseitige politische Einflussnahme liegt nach der Rechtsprechung des Senats dann vor, wenn für den durchschnittlichen Betrachter bei objektiver Würdigung erkennbar wird, dass der Soldat durch die Information des Vorgesetzten für oder gegen eine politische Meinung eingenommen werden soll (Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - und vom 6. September 1990 -BVerwG 1 WB 109.89 - ).

    Gegen die Verpflichtung des Vorgesetzten aus § 15 Abs. 4 kann nur gezielt verstoßen werden; nach dem Sinn der gesetzlichen Formulierung ("darf nicht ... beeinflussen") gibt es keine zufällige oder unbewusste Verletzung dieser Pflicht (Beschlüsse vom 29. Mai 1973 - BVerwG 1 WB 23.71 - <BVerwGE 46, 134 [138]> und vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - ).

  • BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87

    Wehrdienst - Dienstzeiten - Dienstplan

    Der Senat habe in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Stellen unmittelbar für den Soldaten anfechtbar seien, wenn den nachgeordneten Stellen bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibe und die Anordnung zugleich unmittelbare Wirkung gegenüber dem einzelnen Soldaten entfalte (BVerwGE 53, 111, 112 [BVerwG 17.12.1975 - I WB 112/74]; 63, 278, 280) [BVerwG 23.10.1979 - 1 WB 149/78].

    Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

    Der Senat hat entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Dienststellen für den Soldaten unmittelbar anfechtbar sind, wenn der nachgeordneten Dienststelle bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibt und der Soldat von der Anordnung materiell betroffen ist (BVerwGE 43, 353; 46, 239 [BVerwG 27.02.1974 - I WB 140/72]; 53, 111) [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73].
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 - = BVerwGE 53, 111 es nicht schlechthin ausgeschlossen, daß auch Informationsmaterial dann einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden könnte, wenn damit gezielt gegenüber dem einzelnen Soldaten einseitiger politischer Einfluß genommen werden soll und darin dann möglicherweise ein Verstoß gegen § 15 Abs. 4 SG gesehen werden könnte.
  • BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 148.90

    Wehrrecht - Dienstreise - Anordnung eines bestimmten Beförderungsmittels - …

    Für den Feststellungsantrag ist die Darlegung eines berechtigten Interesses (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) nicht zu fordern (§ 19 Abs. 2 WBO; Beschluß vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111 [113]>).
  • BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88

    Rechtsmittel

    Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.
  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 WB 41.03

    Befehl; Ausführung; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse.

    Das Feststellungsinteresse, welches sich auf den Befehl im materiellen Sinne bezieht (…Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 19 RNr. 13), wird vielmehr kraft Gesetzes vermutet (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 und vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 19.92 -).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 5.91

    Unterschiede zwischen der Dienstzeit der Soldaten und der Arbeitszeit der Beamten …

    Der hier zu entscheidende Fall kann insbesondere nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]>, vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111> und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 170.84 - <BVerwGE 83, 191> waren.
  • BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 48.88

    Dienstzeitregelung für Soldaten - Dienstplangestaltung - Dienstleistung - …

    Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.
  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. zu ihr Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 15 Rn. 20 und Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl. 2010, § 15 Rn. 43, jeweils m.w.N.) kann gegen das hier im Zentrum stehende Verbot aus § 15 Abs. 4 SG, seine Untergebenen für oder gegen eine politische Meinung zu beeinflussen, nur gezielt verstoßen werden; nach dem Sinn der gesetzlichen Formulierung gibt es keine zufällige oder unbewusste Verletzung dieser Vorgesetztenpflicht (Beschlüsse vom 29. Mai 1973 - BVerwG 1 WB 23.71 - BVerwGE 46, 134 und vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - BVerwGE 53, 111).
  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 19.92

    Voraussetzungen für eine Ablösung vom Studium an die Universität der Bundeswehr - …

  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 WB 9.91

    Wehrrecht Wehrbeschwerdeverfahren - Freistellung vom Dienst

  • BVerwG, 29.03.1984 - 1 WB 144.82

    Vorgesetzter - Militärisches Organisationsverständnis - Überordnungsverhältnis - …

  • BVerwG, 09.09.1991 - 1 WB 111.91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Dienstzeitausgleich für einen Soldaten - …

  • BVerwG, 23.08.1991 - 1 WB 52.91

    Anspruch auf Freizeitausgleich eines Soldaten - Freistellung vom Dienst

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