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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1983 - 1 WB 113.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4237
BVerwG, 15.11.1983 - 1 WB 113.81 (https://dejure.org/1983,4237)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1983 - 1 WB 113.81 (https://dejure.org/1983,4237)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1983 - 1 WB 113.81 (https://dejure.org/1983,4237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ruhestandsversetzung eines Soldaten - Dienstunfähigkeit - Verletzung der Schweigepflicht - Sanitätsoffizier - Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.10.1977 - 1 WB 188.77

    Soldat - Dienstunfähigkeit - Beendigung des Dienstverhältnisses - …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1983 - 1 WB 113.81
    Das hat der Senat für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Entlassungsentscheidung bzw. mit der Art und Weise der Durchführung des Entlassungsverfahrens bereits entschieden (BVerwG Beschluß vom 5. Oktober 1977 - 1 WB 188/77).
  • BVerwG, 27.03.1981 - 1 WB 92.80

    Antrag auf Wegstreckenentschädigung - Rechtsweg - Verletzung der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1983 - 1 WB 113.81
    Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um Verwaltungsangelegenheiten handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschluß vom 27. März 1981 - 1 WB 92/80 = NZWehrr 1981, 229 = ZBR 1982, 95 m.w.H.).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 1 WB 143.82
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1983 - 1 WB 113.81
    Daß Dr. B. die vom Antragsteller beanstandete Abhandlung in der WehrMedM erst nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst veröffentlicht hat, ist für die Rechtsnatur des geltend gemachten Feststellungsbegehrens ebenso ohne Bedeutung wie der Umstand, daß der BMVg zugleich auch militärischer Vorgesetzter des Antragstellers wie auch des Oberstarztes Dr. B. war (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Januar 1983 - 1 WB 143/82).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2008 - 1 O 149/08

    Zur Rechtswegzuständigkeit bei Geltendmachung der Verletzung der …

    Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn der Arzt als Gutachter in einem Entlassungsverfahren tätig wird (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 15. November 1983 - Az.: 1 WB 113.81 -, zitiert nach juris).

    Nur eine solche Untersuchung eines Soldaten auf seine Dienstfähigkeit hin berührte dessen Statusverhältnis mit der Folge, dass es sich um eine "Verwaltungsangelegenheit" handelte, wenn ein Sanitätsoffizier in einem Entlassungsverfahren ein ärztliches Gutachten erstattet (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 15. November 1983, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.07.1984 - 1 WB 75.84

    Begründung eines Berufssoldatendienstverhältnisses

    Daran ändert nichts, wenn in diesem Zusammenhang die Rüge erhoben wird, der Arzt der Bundeswehr habe im Rahmen eines solchen Verfahrens gegen seine ärztlichen Pflichten verstoßen (BVerwG Beschluß vom 15. November 1983 - 1 WB 113/81).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 1 WB 122.83

    Rechtsmittel

    Daran ändert nichts, wenn in diesem Zusammenhang die Rüge erhoben wird, der Arzt der Bundeswehr habe im Rahmen eines solchen Verfahrens (vgl. § 44 Abs. 4 SG) gegen seine ärztlichen Pflichten verstoßen (BVerwG Beschluß vom 15. November 1983 - 1 WB 113/81) oder wenn Äußerungen von Ärzten der Bundeswehr, die der Zurruhesetzung zugrunde liegen (BVerwGE 63, 269), angegriffen werden.
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