Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag eines Berufssoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der Geldbezüge und Sachbezüge - Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Entgegenstehen dienstlicher Gründe - ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91
Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91
Handelt es sich um einen längeren Sonderurlaub, wie hier um zwei Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten -, d.h. hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs vor Ablauf der seiner Entlassung entgegenstehenden gesetzlich vorgeschriebenen Stehzeit als Berufssoldat - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschluß vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -).Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).
Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 16. März 1981 - BVerwG 1 WB 32.81 -), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen.
Hiernach ist entscheidend der Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 a.a.O. und vom 6. September 1973 - BVerwG 1 WB 71.73 -).
- BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91
Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (Beschluß vom 26. Oktober 1973 - 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 f. m.w.N.>).Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 -;BVerwGE 46, 173 f.).
- BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - m.w.N.).Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).
- BVerwG, 16.03.1981 - 1 WB 32.81
Wegfall der Berufsförderung - Sonderurlaub als Ausgleich - Wichtiger Grund - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91
Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 16. März 1981 - BVerwG 1 WB 32.81 -), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen. - BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung eines studienvorbereitenden Praktikums - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91
Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 -;BVerwGE 46, 173 f.). - BVerwG, 06.09.1973 - I WB 71.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91
Hiernach ist entscheidend der Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (…vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 a.a.O. und vom 6. September 1973 - BVerwG 1 WB 71.73 -).
- BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
Anspruch eines Soldaten auf Sonderurlaub - Vorbereitung des Berufswechsels eines …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 4. September 1991 - BVerwG 1 WB 113.91 - m.w.N.).Hiernach ist entscheidender Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 1 WB 113.91 - und vom 6. September 1973 - BVerwG 1 WB 71.73 -).
- BVerwG, 02.12.2003 - 1 WB 44.03
Zulässigkeit einer vorweggenommenen Entscheidung im Falle der Unzumutbarkeit des …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung - wie hier - das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 1 WB 113.91 - m.w.N. und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - ).
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