Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Versetzungsgesuchs eines Berufssoldaten - Entscheidung einer Nachbesetzung eines Heeresdienstpostens mit einem Angehörigen der Luftwaffe nach dessen Eignung, Befähigung und Leistung - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Vielmehr entscheidet über die Verwendung eines Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach pflichtgemäßem Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).Gerichtlich ist daher nur überprüfbar, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn die SDL das ihr zustehende Ermessen rechtsfehlerfrei nur noch in der vom Antragsteller gewünschten Weise hätte ausüben müssen, jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung mithin ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BVerwGE 86, 25).
- BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 29.95 - und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 -).Im übrigen hat ein Soldat keinen Anspruch darauf, stets "förderlich" verwendet zu werden; er muß es vielmehr hinnehmen, wenn bei Verwendungen seine "Förderung" stagniert (vgl. Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - m.w.N.).
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Gemäß § 3 SG sind Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [340]>).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Gerichtlich ist daher nur überprüfbar, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn die SDL das ihr zustehende Ermessen rechtsfehlerfrei nur noch in der vom Antragsteller gewünschten Weise hätte ausüben müssen, jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung mithin ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BVerwGE 86, 25). - BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93
Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Daß sich die Auswahl eines besser beurteilten Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 32.95 -). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94
Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Daß sich die Auswahl eines besser beurteilten Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 32.95 -). - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 45.95
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Nachbesetzung eines Dienstpostens
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 29.95 - und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 -). - BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Nachbesetzung eines Dienstpostens - Verwendungsansprüche eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 29.95 - und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 -). - BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 32.95
Beurteilung eines Berufssoldaten - Befangenheit eines beurteilenden Vorgesetzten
Auszug aus BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Daß sich die Auswahl eines besser beurteilten Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - und vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 32.95 -).
- BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00
Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 - und vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 18.96 - ebenso Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - < Buchholz 237.2 § 12 Nr. 3 = ZBR 2000, 40 = DVBl 2000, 485 >) Daran fehlt es hier, da sich der ausgewählte Soldat nach einem Leistungsvergleich mit anderen Bewerbern bereits auf einem A 13-Dienstposten im SanABw bewähren konnte und damit gegenüber dem Antragsteller objektiv einen Vorsprung aufzuweisen hat. - BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 107.00
Prozessrechtliche Ausgestaltung der Verbindung zweier wehrrechtlicher Verfahren - …
Ein solcher Vergleich ist gemäß § 3 SG nur vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -. - BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 1.01
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine jeweils höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 116.00 - m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - < Buchholz 237.2 § 12 Nr. 3 = ZBR 2000, 40 = DVBl 2000, 485 >).
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 116.00
Versetzung auf einen anders bewerteten Dienstposten - Bevorzugung von …
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - m.w.N.; ebenso Urteil vom 22. Juni 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - < Buchholz 237.2 § 12 Nr. 3 = ZBR 2000, 40 = DVBl 2000, 485>). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96
Auswahlentscheidung des Vorgesetzten bei der Beförderung und Versetzung eines …
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -). - BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 108.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Gutachtliche ärztliche Äußerung zur …
Für einen Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist in bezug auf diese ebenfalls nach A 14/A 13 bewerteten Dienstposten kein Raum (vgl. hierzu Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 - DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 29.95 -, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96
Beförderung von Soldaten - Ermessen bei der Besetzung eines Dienstposten - …
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 58.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N. und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -).
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