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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2688
BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85 (https://dejure.org/1986,2688)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1986 - 1 WB 114.85 (https://dejure.org/1986,2688)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1986 - 1 WB 114.85 (https://dejure.org/1986,2688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79

    Herunterstufung des Dienstpostens - Versetzbarkeit eines Soldaten - Dienstliches …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
    Die sich daran schließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitang oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).

    Für die Versetzung auf eine "echte" Hauptmann-Stelle war daher in Verwirklichung des Gebots der funktionsgerechten Besoldung nach § 18 BBesG ein dienstliches Bedürfnis gegeben (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - m.w.N.).

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82

    Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten nicht, müssen deshalb von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27 und BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82).

    Denn alle Einzelmaßnahmen, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage organisatorischer Maßnahmen gegenüber dem Soldaten getroffen werden, können von dem Gericht daraufhin untersucht werden, ob der Soldat dadurch in seinen Rechten verletzt worden ist (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 88 und BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
    Die sich daran schließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitang oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
    Die sich daran schließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitang oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).
  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
    Denn alle Einzelmaßnahmen, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage organisatorischer Maßnahmen gegenüber dem Soldaten getroffen werden, können von dem Gericht daraufhin untersucht werden, ob der Soldat dadurch in seinen Rechten verletzt worden ist (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 88 und BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77

    Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen - …

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
    Die STAN-Änderung selbst unterliegt dabei als organisatorische Maßnahme der zuständigen Vorgesetzten nicht der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 63, 139).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 36.94

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung einer Ministerialzulage

    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren deshalb die Rechtssphäre der Soldaten nicht, sondern müssen von diesen hingenommen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -, vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 114.85 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <RiA 1992, 306>, vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -, vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 41.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 57.92 -).

    Die den Soldaten persönlich betreffenden personellen Einzelmaßnahmen, die auf Grund organisatorischer Regelungen von den militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten getroffen worden sind, werden auf Antrag vom Gericht daraufhin überprüft, ob der Soldat dadurch in seinen Rechten verletzt wird (ständige Rechtsprechung: Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88>, vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 - m.w.N. und vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 114.85 -).

  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86

    Versetzung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung …

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - und vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 77.86

    Rechtsmittel

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 73.88

    Bewertung der dienstlichen Leistungen eines Soldaten - Antrag auf gerichtliche …

    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten nicht, sondern müssen vom Soldaten hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 - und vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 58.87

    Beschwerde eines Soldaten gegen seine Versetzung - Antrag auf …

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 - und vom 9. Dezember 1986 - 1 WB 68/86).
  • BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89

    Änderung oder Nichtänderung der Bewertung einer bestimmten STAN-Stelle - STAN als …

    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen.
  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 66.87

    Beschwerde wegen ungleicher Behandlung gegenüber anderen Chefs von Stabskompanien …

    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten nicht, sondern müssen, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, vom Soldaten hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 - und vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 93.85

    Eignung als hauptamtlicher Jugendoffizier - Vorverwendung als Kompaniechef - …

    Sie sind bei der Prüfung, ob eine einzelne Personalentscheidung rechtmäßig oder rechtswidrig ist, als vorgegeben hinzunehmen (BVerwG Beschluß vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 30.94

    Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Dienstpostenbesetzung bei der …

    Deshalb sind alle Ausführungen des Antragstellers zu den speziellen Anforderungen der Dienstposten und zu seiner speziellen Eignung unerheblich (vgl. Beschluß vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 114.85 -).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 64.89

    Dotierung eines Dienstpostens bei der Bundeswehr - Fürsorgepflicht und …

    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88).
  • BVerwG, 03.02.1988 - 1 WB 26.87

    Feststellungsantrag - Gerichtliches Antragsverfahren - Anfechtungsantrag - …

  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 173.88

    Pflicht zur Gleichbehandlung im Fall der Tätigkeit eines Prüfers an der …

  • BVerwG, 19.10.1987 - 1 WB 183.86

    Rechtmäßigkeit einer förmlichen Versetzungsverfügung gegenüber einem …

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