Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Überprüfung der erstellten Beurteilung durch den Leiter der personalbearbeitenden Stelle - Voraussetzungen für das Vorziehen der planmäßigen Beurteilung nach Nr. 203 c Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/6 - Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vernichtung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77
Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91
Dem Bescheid des BMVg vom 5. Juni 1991 kommt daher, da er keine Abhilfe enthielt, keine eigenständige prozessuale Bedeutung mehr zu, er ist lediglich als zusätzlicher Sachverhalt zu werten und kann nicht selbständig angefochten werden (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 10.77 - <BVerwGE 63, 84 [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77] [87]>).Da Antrag und Antragsbegründung nicht zusammen eingelegt werden müssen, genügt es beim Untätigkeitsantrag, wenn die Begründung zur Sache jedenfalls im weiteren Verlauf des Verfahrens abgegeben wird (BVerwGE 63, 84 [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77] [f.]).
- BVerwG, 05.09.1984 - 1 WB 131.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Belastende Maßnahme - Aufhebung - Erledigung - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91
Ist die begehrte Feststellung bereits vom Vorgesetzten getroffen, fehlt von vornherein das Rechtsschutzbedürfnis an der von ihm zusätzlich begehrten gerichtlichen Feststellung, da er diese bereits erhalten hat (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 40.91 - <BVerwGE 76, 258>). - BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 99.85
Prüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91
Da die Zuständigkeitsbestimmungen zu den wesentlichen Beurteilungsbestimmungen gehören, ist eine unter Verstoß gegen diese Bestimmungen erstellte Beurteilung rechtswidrig und sie kann aufgehoben werden (Beschluß vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 99.85 -).
- BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91
Die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht stellt jedenfalls dann eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar und kann letztlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Soldaten erfolgt (Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwGE 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [f.] m.w.N.>). - BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91
Dem Begehren steht die Vernichtung der Beurteilung nicht entgegen, da der Antragsteller im Falle des Obsiegens einen Anspruch auf Wiederherstellung hätte (vgl. Beschluß vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - <BVerwGE 33, 183>). - BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90
Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 115.91
Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 191.90 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08
Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose; …
Damit soll erreicht werden, dass der weitaus umfassendere Teil des Beurteilungszeitraums von zwei Jahren zwischen der letzten und der spätestens in sechs Monaten vorzulegenden planmäßigen Beurteilung noch von dem bisherigen Vorgesetzten mit einer Beurteilung abgedeckt werden kann (ebenso schon Beschluss vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 115.91 - NZWehrr 1994, 248). - BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 48.99
Antrag auf Aufhebung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer …
Er ist lediglich als zusätzlicher Sachvortrag zu werten und kann nicht selbständig angefochten werden (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - BVerwG 1 WB 10.77 - <BVerwGE 63, 84 [87]> und vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 115.91 - <NZWehrr 1994, 248>). - BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
Verwendung als Nachschubtruppenfeldwebel und Kompaniefeldwebel - Auswahlverfahren …
Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 115.91 - m.w.N.). - BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 48.08 Rn. 19 Ein derartiges berechtigtes Interesse (z.B. wegen eingetretener Diskriminierung des Antragstellers oder wegen eines von ihm beabsichtigten Schadenersatzanspruchs, vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 36.06 - m.w.N.) entfällt aber grundsätzlich und von vornherein, wenn die ursprünglich angefochtene Maßnahme wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde und sie sich demzufolge nicht wegen Aufhebung aus anderen Gründen erledigt hat (Beschlüsse vom 5. September 1984 - BVerwG 1 WB 131.82 - BVerwGE 76, 258, vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 40.91 - und vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 115.91 - NZWehrr 1994, 248).
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