Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Berücksichtigung der körperlichen Einsatzfähigkeit neben der fachlichen Qualifikation eines Soldaten - Nutzeffekt für die Bundeswehr
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Da es sich bei der Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung zum OffzMilFD um eine Verwendungsentscheidung und damit um eine truppendienstliche Maßnahme handelt (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>), ist auch für einen gegen die Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1, Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -).Hierbei handelt es sich um eine einem mit dem Vorbehalt fortdauernder Eignung vorgesehenen Laufbahnwechsel vorausgehende Entscheidung (vgl. Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - a.a.O.), die den Status des Antragstellers als Angehöriger der Laufbahngruppe der Unteroffiziere in der Laufbahn des Truppendienstes (vgl. § 2 SLV) noch nicht veränderte.
- BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85
Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der BMVg neben der fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit berücksichtigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - ). - BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 115.88
Rechtsmittelbelehrung - Gerichtsanrufung - Unzuständigkeit - Kostenlast
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - ).
- BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95
Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - ). - BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92
Rechtmäßigkeit einer Zurückführung wegen mangelnder Eignung zum Offizier mit …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Da es sich bei der Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung zum OffzMilFD um eine Verwendungsentscheidung und damit um eine truppendienstliche Maßnahme handelt (Beschluß vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>), ist auch für einen gegen die Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1, Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -). - BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 111.94
Zulassungsvoraussetzungen zu einer bestimmten Soldatenlaufbahn - Gesundheitliche …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der BMVg neben der fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit berücksichtigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - ). - BVerwG, 08.05.1968 - I WB 2.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [ff.]>) und auf den Gesichtspunkt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichheitsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 43.96 -). - BVerwG, 26.09.1972 - I WB 183.71
Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zur Zulassung von Stabsfeldwebeln und …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [ff.]>) und auf den Gesichtspunkt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichheitsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 43.96 -). - BVerwG, 25.02.1976 - 1 WB 12.75
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [ff.]>) und auf den Gesichtspunkt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichheitsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 43.96 -). - BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 60.95
Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Eignung für einen Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - ). - BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 67.96
Zurückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere wegen Nichteignung auf Grund …
- BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 170.90
Entziehung der Fahrerlaubnis der Bundeswehr wegen dauernder …
- BVerwG, 17.09.2013 - 1 WDS-VR 20.13
Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Soldaten in die Laufbahn der Mannschaften …
Rn. 23 1. a) Da es sich bei der Entscheidung, in welcher Laufbahn ein Soldat verwendet wird, um eine truppendienstliche Maßnahme handelt (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - BVerwGE 53, 265 und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N.), ist für einen gegen die Rückführung in die Laufbahn der Mannschaften gerichteten Antrag die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 6 WBO).Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zur Feststellung der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - DokBer 1996, 239; vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 - Buchholz 236.11 § 34 SLV Nr. 1 jeweils m.w.N.).
Dabei sind neben den fachlichen Qualifikationen des Soldaten auch seine persönlichen, das heißt seine charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 Nr. 13 und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 17.98
Klage gegen die Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit - …
Der Antrag, mit dem sich der Antragsteller gegen den Bescheid des PSABw vom 17. Juni 1997 und den Beschwerdebescheid des BMVg vom 30. Dezember 1997 wendet, ist zulässig (stRspr.: vgl. zuletzt Beschluß vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N.), aber nicht begründet.Dagegen können die fachlichen Überlegungen, die zu der betreffenden Beurteilung geführt haben, nicht zum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 -, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
Angesichts der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und der an ihn zu stellenden Anforderungen, ist es gerechtfertigt, wenn der BMVg im Rahmen der Eignungsbeurteilung neben der fachlichen Qualifikation auch die charakterliche Eignung des Offizieranwärters berücksichtigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03
Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …
Die Entscheidung über die Eignung des Soldaten zum Offizier ist ein Akt wertender Erkenntnis der zuständigen Stelle; ihr steht hierfür ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 -NVwZ-RR 2002, 448 [LS]>).
- BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 44.01
Gleichbehandlung von Offizieren der Reserve und aktiven Offizieren bei der …
Der Antrag ist zulässig (vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265 [267] > und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N.), bleibt aber in der Sache erfolglos.Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zur Feststellung der Nichteignung geführt haben, gerichtlich nicht überprüft werden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
- BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 35.98
Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei Zulassung zu einer …
Dieser Antrag ist zulässig (stRspr: vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265>, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 17.98 - m.w.N.), aber nicht begründet.Angesichts der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und der an ihn zu stellenden Anforderungen, ist es gerechtfertigt, wenn das PersABw und der BMVg im Rahmen der Eignungsbeurteilung neben der fachlichen Qualifikation auch die charakterliche Eignung des Offizieranwärters berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 -, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 11.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
- BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 64.02
Voraussetzungen für eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - …
Dagegen können die fachlichen Überlegungen, die zu der betreffenden Beurteilung geführt haben, nicht zum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 60.95 -, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - , vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 17.98 -).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Eignung ebenso die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Verwendungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -).
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - , vom 26. November 1996 - BVerwG 1 WB 67.96 -, vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 44.01 -). - BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 34.10
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen …
Rn. 20 a) Zwar betrifft die Entscheidung über die Rückführung in eine andere Laufbahn nach § 55 Abs. 4 SG entgegen der in der Beschwerdebegründung vertretenen Auffassung der Bevollmächtigten keine Statusangelegenheit, sondern stellt eine truppendienstliche Maßnahme dar (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -, vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 21.07 -). - BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200>, vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 -). - BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 21.07
Dienstpflichtverletzungen; Eignung; Laufbahn; Rückführung; Unteroffizieranwärter
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N., vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 und vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 35.06 -). - BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 81.98
Eignung eines Soldaten zum Unteroffizier - Rechtmäßigkeit der Personalmaßnahme …
- BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06
Eignung; Laufbahn; Laufbahngruppe; Offizieranwärter; Rückführung
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