Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung oder Nichtänderung der Bewertung einer bestimmten STAN-Stelle - STAN als Grundlage für Haushaltsanforderungen und Stellenpläne der Bundeswehr - Rechte eines Soldaten aus der STAN - Bewertung eines Dienstpostens in der STAN
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85
Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen. - BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 73.88
Bewertung der dienstlichen Leistungen eines Soldaten - Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen. - BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 66.87
Beschwerde wegen ungleicher Behandlung gegenüber anderen Chefs von Stabskompanien …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen.
- BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 43.84
Bewertung eines Dienstpostens - Bewertung einer Arbeitsstelle - Eine gegen einen …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen. - BVerwG, 02.09.1987 - 1 WB 180.86
Antrag auf Einweisung eines Offiziers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen. - BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 173.88
Pflicht zur Gleichbehandlung im Fall der Tätigkeit eines Prüfers an der …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89
Derartige organisatorische Maßnahmen berühren die Rechtssphäre des Soldaten noch nicht, sondern müssen als solche von ihm hingenommen werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG NZWehrr 1983, 27; BVerwG Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - 1 WB 43/84 -, vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85 -, vom 2. September 1987 - 1 WB 180/86 -, vom 24. November 1987 - 1 WB 66/87 -, vom 7. September 1988 - 1 WB 73/88 - und vom 21. Juni 1989 - 1 WB 173/88); demzufolge kann er auch keinen Anspruch auf eine Änderung der STAN zu seinen Gunsten geltend machen.
- BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. - BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage bei vollzogener …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90
Aufhebung der Stellenumsetzung auf den Dienstposten "Ausbildungsfeldwebel" TE/ZE …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und 7. Mai 1982 - BVerwG 1 WN 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 132.90
Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Soldaten - Dienstpostenumfang bei der …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. - BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 126.90
Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Soldaten - Dienstpostenumfang bei …
Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 - und 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 -und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".