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| BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung - Überprüfung der Stellungnahme nach Rechtsverstößen durch Verletzung allgemeiner Beurteilungsbestimmungen - Erfüllung der besonderen Anforderungen an die Beurteilung wie auch der Stellungnahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung enthält eine für sich allein anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO (vgl. BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]; BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1984 - 1 WB 41/84).Der Soldat kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung ebenso wie eine Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Rüge anfechten, sie verstoße gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85).
- BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Das Beurteilungsbild, von dem der DivKdr in seiner Stellungnahme ausgegangen ist, kann nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil er in einzelnen Punkten der Wertung durch den BrigKdr und den BtlKdr nicht gefolgt ist; denn das eigentliche Werturteil, das sich auch in der Abweichung von einer anderen Beurteilung oder einem Beurteilungsbeitrag manifestiert, ist Ausdruck der höchstpersönlichen, unvertretbaren Meinungsbildung des Beurteilenden (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194/88).Vermutungen oder allgemeine Behauptungen des Inhalts, der DivKdr habe offenbar die Gegenvorstellung des Antragstellers gar nicht zur Kenntnis genommen, reichen nicht aus, um den Vorwurf der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 194/88).
- BVerwG, 05.11.1985 - 1 WB 20.85
Soldat - Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Bewertung von …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85).Stellungnehmende Vorgesetzte haben in ihrem Verantwortungsbereich für die Anwendung eines angemessenen Beurteilungsmaßstabes u.a. dadurch Sorge zu tragen, daß sie sich nicht nur über den Beurteilten, sondern auch über den Beurteilenden möglichst umfassende eigene Erkenntnisse verschaffen (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85) und für einen Vergleich der Beurteilungen innerhalb ihres Bereiches und mit der Gesamtbeurteilungslage eintreten.
- BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67
Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in § …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Entscheidend ist demnach, ob die Beobachtung einer Vielzahl von nicht mehr im einzelnen im nachhinein feststellbaren Einzelumständen zu einem Werturteil führt oder ob die wiedergegebenen tatsächlichen Vorgänge im einzelnen noch erkennbar bleiben (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1969 - 1 WB 6/69 - BVerwGE 38, 336, 342) [BVerwG 12.10.1971 - VI C 99/67]. - BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77
Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Der Soldat kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung ebenso wie eine Stellungnahme des höheren Vorgesetzten mit der Rüge anfechten, sie verstoße gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind. - BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 50.81
Dienstliche Beurteilung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Der Umstand, daß ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilten beruhen muß, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluß, das Werturteil sei oder enthalte eine eröffnungspflichtige Tatsachenbehauptung (BVerwGE 76, 106). - BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77
Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Anhaltspunkte dafür, daß der DivKdr den Antragsteller bei Abgabe der Stellungnahme durch einen zusätzlichen Eingriff in seine Rechtssphäre, insbesondere seinem Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerwGE 63, 56), verletzt haben könnte, der über Zweck und Ziel der Beurteilung hinausgehen sollte, ergeben sich aus dem Wortlaut der Stellungnahme nicht, auch wenn der Einwand, es handele sich um eine "völlig aus dem Rahmen fallende negative Bewertung, die den Ruf des Antragstellers verletze und seine weitere Karriere in der Bundeswehr beende", nicht ganz abwegig erscheint. - BVerwG, 18.07.1979 - 1 WB 105.78
Rechtmäßigkeit einer planmäßigen soldatenrechtlichen Beurteilung - Notwendigkeit …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Aus der besonderen Bedeutung von Beurteilungen und Stellungnahmen für den weiteren Werdegang des Soldaten folgt, daß die Verpflichtung, sich möglichst umfassende Kenntnisse über den Beurteilten und sein Leistungsvermögen zu verschaffen, dem Beurteilenden nicht nur im Interesse der Personalplanung der Bundeswehr, sondern auch im Interesse des einzelnen Soldaten auferlegt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 WB 105/78). - BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79
Anforderungen an die Erstellung einer Leistungsbeurteilung - Zweck einer …
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; 73, 308, 310 [BVerwG 24.11.1981 - 1 WB 81/79]; BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85 - m.w.N.) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (BVerwG Beschluß vom 5. November 1985 - 1 WB 20/85). - BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Die Grenzlinie zwischen nicht eröffnungspflichtigen Werturteilen und solchen Tatsachen, zu denen der Untergebene gehört werden muß, kann dort gezogen werden, wo ein erfahrener, gewissenhafter, höherer Vorgesetzter bei der Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend ansieht oder wo er fragt: "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, daß eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 112/82) oder doch bestimmter, einzelner auffälliger Vorgänge (BVerwG Beschluß vom 25. März 1969 - 1 WB 6/69) ist. - BVerwG, 12.12.1984 - 1 WB 41.84
Übernahme von Führungsverantwortung - Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung …
- BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Aus der besonderen Bedeutung von Beurteilungen für den weiteren Werdegang des Soldaten hat der Senat abgeleitet, dass die Verpflichtung, sich möglichst umfassende Kenntnisse über den zu Beurteilenden und sein Leistungsvermögen zu verschaffen, dem Beurteilenden nicht nur im Interesse der Personalplanung der Bundeswehr, sondern auch im Interesse des einzelnen Soldaten auferlegt ist (vgl. Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - BVerwGE 73, 308 und vom 6. November 1990 - BVerwG 1 WB 119.90 - DokBer B 1991, 57). - OVG Sachsen, 07.02.2012 - 2 A 288/11
Beurteilung, Status, Werturteil, Anhörung
Rn. 33 Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen 33 werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich die Fragen aufdrängen wie "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris Rn. 22).Der Umstand, dass ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilenden beruhen muss, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluss, das Werturteil sei eine Tatsachenbehauptung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 a. a. O.; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 13. Januar 2012 - 2 A 689/09 -, juris).
- OVG Sachsen, 13.01.2012 - 2 A 689/09
Antrag auf Zulassung der Berufung, Überprüfung Regel-/Anlassbeurteilung, …
Rn. 19 Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich die Fragen aufdrängen wie "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 - juris, Rn. 11;… Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris, Rn. 22).Der Umstand, dass ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilenden beruhen muss, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluss, das Werturteil sei eine Tatsachenbehauptung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 a.a.O.).
- OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 A 169/10
Regelbeurteilung eines Richters, Beurteilungsmaßstab, Bedeutung von …
Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich Fragen aufdrängen wie, "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (vg. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris Rn. 22). - OVG Sachsen, 06.03.2012 - 2 A 422/09
Beurteilung, Werturteile, Begründung
Rn. 15 Die Grenzlinie zwischen Werturteilen und Tatsachenfeststellungen kann dort gezogen werden, wo bei Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend angesehen werden kann oder wo sich die Fragen aufdrängen wie "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, dass eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs oder doch bestimmter einzelner auffälliger Vorgänge ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 - 1 WB 119/90 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 10. August 1983 - 1 WB 50/81 -, juris Rn. 22).Der Umstand, dass ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilenden beruhen muss, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluss, das Werturteil sei eine Tatsachenbehauptung (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschl. v. 13. Januar 2012 a .a. O., Rn 18f.; BVerwG, Beschl. v. 6. November 1990 a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 103.90
Recht der Soldaten: Schwärzung einer aufgehobenen Stellungnahme zu einer …
Die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung enthält eine für sich allein anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO (BVerwGE 63, 3, 5 [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77]; BVerwG Beschluß vom 6. November 1990 - 1 WB 119/90). - BVerwG, 11.03.1993 - 1 WB 94.92
Beurteilungen von Soldaten - Beurteilungszuständigkeiten - Übertragung der …
Stellungnahmen höherer Vorgesetzter zu einer Beurteilung enthalten eine für sich allein anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3 [5]>, vom 12. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 41.84 - und vom 6. November 1990 - BVerwG 1 WB 119.90 -). - BVerwG, 05.03.1992 - 1 WB 151.90
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Beurteilung …
In Nr. 1102 b Abs. 2 ZDv 20/6 ist richtigerweise festgelegt, daß eine Beschwerde nur statthaft ist, wenn der Beurteilte z.B. die Befangenheit des Beurteilenden oder einen Verstoß gegen die Beurteilungsgrundsätze oder die Anhörungspflicht geltend macht (Beschluß vom 6. November 1990 - BVerwG 1 WB 119.90 -). - BVerwG, 11.03.1993 - 1 WB 99.92
Anfechtbarkeit der Stellungnahmen höherer Vorgesetzter zu einer Beurteilung im …
Stellungnahmen höherer Vorgesetzter zu einer Beurteilung enthalten eine für sich allein anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3 [5]>, vom 12. Dezember 1984 - BVerwG 1 WB 41.84 - und vom 6. November 1990 - BVerwG 1 WB 119.90 -). - BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Anfechtung einer Beurteilung - Anforderungen an eine Beurteilung - Einschätzung …
Solche angeblichen Fehleinschätzungen können nicht im gerichtlichen Verfahren korrigiert werden (vgl. Nr. 103 ZDv 20/6; Beschluß vom 6. November 1990 - BVerwG 1 WB 119.90 -).
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