Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst - Dienstliche Gründe - Berufsförderungsdienst - Berufsförderungsmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92
Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Nachdem die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache des Eilverfahrens für erledigt erklärt haben, hat der Senat insoweit nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (Beschluß vom 21. April 1993 - BVerwG 1 WB 48.92 -). - BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89
Wehrbeschwerderecht - Vorgezogene Fachausbildung - Dienstliche Gründe - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Auf Grund der hier gebotenen summarischen Prüfung geht der Senat davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ). - BVerwG, 28.02.1990 - 1 WB 23.90
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst hätte der Antragsteller nur dann beanspruchen können, wenn diese die einzig denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg gewesen wäre, dessen Ermessensspielraum also auf Null reduziert gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 23.90 -).
- BVerwG, 30.01.1989 - 1 WB 2.88
Ausscheiden eines Soldaten aus der Bundeswehr auf Grund gesundheitsbedingter …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Offenbleiben kann, ob dies auch aus Billigkeitserwägungen hätte unterbleiben müssen, weil der Antragsteller durch den Neufestsetzungsantrag vom 5. April 1993 letzlich die Erledigung der Hauptsache des Eilverfahrens auf Grund eigener Willensentschließung herbeigeführt hat (Beschluß vom 30. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 2.88 -). - BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93
Freistellung vom militärischen Dienst für die Teilnahme an der …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Die Senatsakten 1 WB 22.93 (Hauptsache), die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 71/93 und 203/93 - sowie die Stammakte des Antragstellers, Teile A und C, lagen dem Senat bei der Beratung vor. - BVerwG, 26.03.1991 - 1 WB 51.91
Ehemaliger Berufssoldat - Vorzeitige Freistellung - Umwandlung des …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 1 WB 12.93
Auf Grund der hier gebotenen summarischen Prüfung geht der Senat davon aus, daß der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen darf, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128> und vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - ).
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93
Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der BMVg bei der Prüfung, ob einem Freistellungsbegehren dienstliche Gründe entgegenstehen, sich auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen beruft, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein der Berufsförderungsdienst zu entscheiden hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 WB 15.89 - <BVerwGE 86, 128>, vom 26. März 1991 - BVerwG 1 WB 51.91 - und vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 -).Die Auffassung des BMVg, es sei dienstlich geboten, eine Freistellung dort nicht zu gewähren, wo der Soldat selbst das Ende seiner Dienstzeit bestimmen kann und dabei keine Einbuße an seiner Versorgung erleidet, läßt keinen Rechtsfehler erkennen (Beschlüsse vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 - vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -).
- BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93
Freistellung vom militärischen Dienst für die Teilnahme an der …
Der Senat hat den Antrag, die dem Antragsteller im Eilverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen, zurückgewiesen (Beschluß vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 -).Die Senatsakten 1 WB 12.93 (Eilverfahren), die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 71/93 - sowie die Stammakte des Antragstellers, Teile A und C, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
- BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 44.93
Wehrrecht - Freistellung - Widerruf
Diese Auffassung läßt zwar, wie der Senat entschieden hat, keinen Rechtsfehler erkennen (Beschlüsse vom 17. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 12.93 - und vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -), der BMVg hat aber seine Freistellungsentscheidung vom 16. April 1993 hierauf nicht gestützt. - VG Magdeburg, 10.07.2025 - 5 A 442/23
Anspruch auf Berufsförderung während der Dienstzeit
Denn bei der Prüfung, ob dem Anspruch dienstliche Gründe entgegenstehen, kann sich die Beklagte auch auf allgemeine dienstliche Erwägungen berufen, soweit sie nicht dem Bereich zuzurechnen sind, über den allein das Karrierecenter der Bundeswehr - BFD zu entscheiden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1993 - 1 WB 12.93 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
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