Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 12.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Vertrauenspersonenversammlung - Auslegung des Begriffs eines Verbandes
Verfahrensgang
- TDG Süd, 19.01.1995 - S 10 BLa 4/93
- BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 12.95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92
Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 12.95
Diesen Antrag hielt der Antragsteller auch nach Erlaß des auf die Vorlage des Truppendienstgerichts Süd ergangenen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - (BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70) mit der Begründung aufrecht, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lasse sich nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse an Schulen, insbesondere auf die der FmS/FSHElT übertragen.Das Bundesverwaltungsgericht habe im Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - eine auf die normale Truppengliederung bezogene Entscheidung getroffen, die weder ausdrücklich noch in entsprechender Auslegung auf die besondere Struktur der Bundeswehrschulen übertragen werden könne.
..." (BVerwGE 103, 43 [52 f.] - NZWehrr 1994, 70 [73 f.]).
- BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 49.97
Verwaltungsprozeßrecht - "Dienstrechtliche" Vorgänge im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. …
Ihre Unzulässigkeit folgt daraus, daß das Bundesverwaltungsgericht über die dem Senat vorgelegte Rechtsfrage bereits entschieden hat (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 110.89 -, NZWehrr 1990, 166 = DokBer 1990, 201 m.w.N. und vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 12.95 - Böttcher/Dau, WBO , 4. Aufl., § 18 RdNr. 108 m.w.N.).
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