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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9822
BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90 (https://dejure.org/1991,9822)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1991 - 1 WB 121.90 (https://dejure.org/1991,9822)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 1 WB 121.90 (https://dejure.org/1991,9822)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer voraussichtlichen Verwendung auf neuem Dienstposten durch einen Soldaten - Rechtsweg bei rechtswidriger Versetzung im Hinblick auf die Stehzeit - Begrenzung der voraussichtlichen Verwendungsdauer - Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche oder ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze - …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 43, 220, 223 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 151/70]; 53, 245 [BVerwG 12.01.1977 - I WB 168/75]; Beschluß vom 5. Juli 1990 - 1 WB 138/89).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
    Bei der in einer Versetzungsverfügung angegebenen Dauer der voraussichtlichen Verwendung auf dem neuen Dienstposten handelt es sich lediglich um die Mitteilung einer im Zusammenhang mit der Verwendungsentscheidung unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen dienstlichen Aspekte und persönlichen Belange (vgl. hierzu: BMVg - P II 1 - Az. 16-26-00 vom 1. August 1989 - Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen - Sonderheft - Personalführung von Soldaten - Anlage 1 "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren" - Abschn. I.B.1.,2) getroffenen Planungsabsicht, die - auch wenn zum Schutz des Soldaten der BMVg hinsichtlich einer späteren Verkürzung der geplanten Verwendungsdauer eine beschränkte Selbstbindung eingegangen ist (vgl. o.a. Richtlinien Abschn. I.A.2.) - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwGE 76, 50; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77, vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84 - und vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 151.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 43, 220, 223 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 151/70]; 53, 245 [BVerwG 12.01.1977 - I WB 168/75]; Beschluß vom 5. Juli 1990 - 1 WB 138/89).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 159.90

    Versetzungsverfügung - Voraussichtliche Verweildauer - Anfechtbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
    Bei der in einer Versetzungsverfügung angegebenen Dauer der voraussichtlichen Verwendung auf dem neuen Dienstposten handelt es sich lediglich um die Mitteilung einer im Zusammenhang mit der Verwendungsentscheidung unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen dienstlichen Aspekte und persönlichen Belange (vgl. hierzu: BMVg - P II 1 - Az. 16-26-00 vom 1. August 1989 - Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen - Sonderheft - Personalführung von Soldaten - Anlage 1 "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren" - Abschn. I.B.1.,2) getroffenen Planungsabsicht, die - auch wenn zum Schutz des Soldaten der BMVg hinsichtlich einer späteren Verkürzung der geplanten Verwendungsdauer eine beschränkte Selbstbindung eingegangen ist (vgl. o.a. Richtlinien Abschn. I.A.2.) - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwGE 76, 50; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77, vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84 - und vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90).
  • BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 138.89

    Festlegung eines Grenzalters als Richtwert für bestimmte Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 43, 220, 223 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 151/70]; 53, 245 [BVerwG 12.01.1977 - I WB 168/75]; Beschluß vom 5. Juli 1990 - 1 WB 138/89).
  • BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
    Bei der in einer Versetzungsverfügung angegebenen Dauer der voraussichtlichen Verwendung auf dem neuen Dienstposten handelt es sich lediglich um die Mitteilung einer im Zusammenhang mit der Verwendungsentscheidung unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen dienstlichen Aspekte und persönlichen Belange (vgl. hierzu: BMVg - P II 1 - Az. 16-26-00 vom 1. August 1989 - Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen - Sonderheft - Personalführung von Soldaten - Anlage 1 "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren" - Abschn. I.B.1.,2) getroffenen Planungsabsicht, die - auch wenn zum Schutz des Soldaten der BMVg hinsichtlich einer späteren Verkürzung der geplanten Verwendungsdauer eine beschränkte Selbstbindung eingegangen ist (vgl. o.a. Richtlinien Abschn. I.A.2.) - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwGE 76, 50; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77, vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84 - und vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84

    Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
    Bei der in einer Versetzungsverfügung angegebenen Dauer der voraussichtlichen Verwendung auf dem neuen Dienstposten handelt es sich lediglich um die Mitteilung einer im Zusammenhang mit der Verwendungsentscheidung unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen dienstlichen Aspekte und persönlichen Belange (vgl. hierzu: BMVg - P II 1 - Az. 16-26-00 vom 1. August 1989 - Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen - Sonderheft - Personalführung von Soldaten - Anlage 1 "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren" - Abschn. I.B.1.,2) getroffenen Planungsabsicht, die - auch wenn zum Schutz des Soldaten der BMVg hinsichtlich einer späteren Verkürzung der geplanten Verwendungsdauer eine beschränkte Selbstbindung eingegangen ist (vgl. o.a. Richtlinien Abschn. I.A.2.) - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwGE 76, 50; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77, vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84 - und vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 46.01

    Anfechtung der Verwendungsdauer - Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine …

    Denn auch dieses Begehren ist nicht auf den Erlass einer truppendienstlichen Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerichtet (Beschluss vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 121.90 -).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 6.02

    Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …

    Auch dieses Begehren ist nicht auf den Erlass einer truppendienstlichen Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerichtet (Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 121.90 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 46.01 -).
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