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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1988 - 1 WB 122.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6426
BVerwG, 10.02.1988 - 1 WB 122.87 (https://dejure.org/1988,6426)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1988 - 1 WB 122.87 (https://dejure.org/1988,6426)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 1 WB 122.87 (https://dejure.org/1988,6426)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Freistellung von einem militärischen Dienst - Entscheidung über Verfahrenskosten

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 WB 122.87
    Vielmehr ist nach § 20 Abs. 3 WBO hinsichtlich des Umfangs einer Auslagenüberbürdung in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz maßgebend, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend sind (vgl. BVerwGE 45, 215, 217 [BVerwG 21.06.1974 - IV C 41/72]; BVerwG Beschluß vom 18. September 1987 - 1 WB 185/86).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 185.86

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigung …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 WB 122.87
    Vielmehr ist nach § 20 Abs. 3 WBO hinsichtlich des Umfangs einer Auslagenüberbürdung in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz maßgebend, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend sind (vgl. BVerwGE 45, 215, 217 [BVerwG 21.06.1974 - IV C 41/72]; BVerwG Beschluß vom 18. September 1987 - 1 WB 185/86).
  • BVerwG, 02.04.1987 - 1 WB 50.86

    Möglichkeit und Gebotenheit der dienstgradgerechten Verwendung des Antragstellers …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 WB 122.87
    In einem solchen Fall entspricht es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt: Beschluß vom 2. April 1987 - 1 WB 50/86) der Billigkeit, die dem Antragsteller in dem Verfahren über seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung entstandenen notwendigen Auslagen dem Bund aufzuerlegen.
  • BVerwG, 06.02.1996 - 1 WB 2.96

    Entscheidung über Verfahrenskosten wegen Erledigung der Hauptsache - …

    Das Wehrdienstgericht hat dann nur noch nach § 20 Abs. 3 WBO in sinngemäßer Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - <BVerwGE 46, 215 [217]> m.w.N., vom 4. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 56.87 -, vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 WB 122.87 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 1 WB 27.90 -).
  • BVerwG, 31.05.1988 - 1 WB 51.88

    Entscheidung über Verfahrenskosten wegen Erledigung der Hauptsache - Freistellung …

    Vielmehr ist nach § 20 Abs. 3 WBO hinsichtlich des Umfangs seiner Auslagenüberbürdung in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz maßgebend, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend sind (vgl. BVerwGE 46, 215, 217 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]; BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 WB 122/87).
  • BVerwG, 31.05.1988 - 1 WB 67.88

    Anspruch auf Freistellung eines Soldaten vom militärischen Dienst - Anforderungen …

    Vielmehr ist nach § 20 Abs. 3 WBO hinsichtlich des Umfangs einer Auslagenüberbürdung in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz maßgebend, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend sind (vgl. BVerwGE 46, 215, 217 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]; BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 WB 122/87).
  • BVerwG, 30.03.1988 - 1 WB 21.88

    Versetzung eines Berufssoldaten - Entscheidung über Verfahrenskosten wegen …

    Vielmehr ist nach § 20 Abs. 3 WBO hinsichtlich des Umfangs einer Auslagenüberbürdung in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz maßgebend, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend sind (vgl. BVerwGE 46, 215, 217 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]; BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 WB 122/87).
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