Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung der Stammdienststelle des Heeres (SDH) - Anfechtbarkeit von in Beurteilungen enthaltenen Wertungen der Persönlichkeit, Eignung und Leistung des Beurteilten im Wehrbeschwerdeverfahren - Aufhebung einer Beurteilung oder einer ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91
Die Aufhebung einer Beurteilung oder einer Stellungnahme höherer Vorgesetzter zu einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht stellt jedenfalls dann eine dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, und kann letztlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Soldaten erfolgt (Beschluß vom 38. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [f.] m.w.N.>).Effektiver Rechtsschutz kann hier nur gewährt werden, wenn die Feststellung der "Widersprüchlichkeit" vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems in vollem Umfang auch auf ihre Richtigkeit hin nachgeprüft wird (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113, [118]>).
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91
Ebenso enthält die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung eine für sich allein anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO (Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3, [5]> und vom 3. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 34.91 -). - BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91
Dem Begehren steht nicht entgegen, daß die Stellungnahme des weiteren höheren Vorgesetzten unkenntlich gemacht worden ist, da der Antragsteller im Falle des Obsiegens einen Anspruch auf Wiederherstellung hat (vgl. Beschluß vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - <BVerwGE 33, 183> [189]). - BVerwG, 05.07.1990 - 1 WB 138.89
Festlegung eines Grenzalters als Richtwert für bestimmte Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91
Denn eine Versäumung der Beschwerdefrist im Vorverfahren ist im gerichtlichen Antragsverfahren dann unbeachtlich, wenn die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle - wie hier - zugunsten des Antragstellers davon ausgegangen ist, daß die Beschwerde nicht verspätet war und zur Sache entschieden hat (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 138.89 - m.w.N.). - BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 34.91
Wehrrecht Beurteilung - Ausprägungsgraden
Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91
Ebenso enthält die Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung eine für sich allein anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO (Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3, [5]> und vom 3. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 34.91 -).
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98
Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer …
Dem Antragsteller steht vielmehr im Falle seines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren ein Anspruch auf Wiederherstellung der zu Unrecht vernichteten Personalunterlagen zu (vgl. Beschlüsse vom 10. September 1968 - BVerwG 1 WB 19.68 - <BVerwGE 33, 183 [189]> und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 -).Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie keine zur Beurteilung zuständige Stelle ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - ).
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 1>). - BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03
Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive; …
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 BVerwG 1 WB 122.91 und vom 15. Oktober 1996 BVerwG 1 WB 29.96).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 28.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - ). - BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01
Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - ). - BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 29.96
Recht der Soldaten - Gerichtliche Überprüfung einer Beurteilung
Würde ihr ein eigener Beurteilungsspielraum eingeräumt, so stünde es letztlich im Belieben der personalbearbeitenden Stelle, nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihr genehme Beurteilung oder Stellungnahme erstellt ist, obwohl sie keine zur Beurteilung zuständige Stelle ist (Beschluß vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 -). - BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 46.05
Beurteilung; Aufhebungsverfügung; Beurteilungsstichtag; Verwaltungsvorschriften; …
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 1). - BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 37.00
Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Diestaufsicht - Verfahrensverstöße und …
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie keine für die Beurteilung zuständige Stelle ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - ).
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