Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Ergänzungsausbildung im Hinblick auf eine geplante Verwendung als Nachschubfeldwebel - Rechtzeitigkeit der Anfechtung der Verfügung - Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung - Vorliegen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung als Voraussetzung für eine ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Das Vorliegen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§ 17 Abs. 1 WBO) ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung (vgl. § 17 Abs. 6 Satz 2 und 3 WBO; BVerwGE 63, 210).Daher kommt eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwGE 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
- BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann, wenn der BMVg das Gesuch oder den Antrag eines Soldaten schriftlich zurückweist (vgl. BVerwGE 46, 251 = NZWehrr 1974, 186). - BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Ebensowenig tritt eine Fristverlängerung gemäß § 7 Abs. 1 WBO dadurch ein, daß zwischenzeitlich versucht wird, auf dem Wege über hilfreiche Vorgesetzte zu einer Änderung der Lage zu kommen (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 1 WB 77/73).
- BVerwG, 29.08.1985 - 1 WB 17.85
Soldat - Offiziersausbildung - Ablösung vom Studium - Versetzung zur Truppe - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Auch solche Nachteile muß der Soldat dann hinnehmen, wenn der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache, soweit das im Eilverfahren überhaupt erkennbar ist, offensichtlich aussichtslos ist oder wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. August 1985 - 1 WB 17/85). - BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 102.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Damit hat er die ihm zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen und kann sich schon deswegen nicht auf einen für ihn unabwendbaren Zufall im Sinne des § 7 WBO berufen (BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 102/75 - m.w.N.). - BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 56.84
Verpflichtung zur Teilnahme am gemeinsamen Ausdauertraining - Erhaltung und …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Soweit sich der Antrag vom 25. Oktober 1985 gegen die Kommandierungsverfügungen des Nachschubbataillons 4 vom 22. und 23. Oktober 1985 richtet - die Zuständigkeit des Senats wäre dafür nur dann gegeben, wenn die SDH auch für diese Maßnahmen "verantwortlich" ist (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 WB 56/84) -, kann er schon deshalb keinen Erfolg haben, weil sich beide Kommandierungen durch Zeitablauf erledigt haben und ein Fortsetzungsfeststellungsantrag im Eilverfahren nicht in Betracht kommt, überdies hat der BMVg (Fernschreiben P II 5 vom 12. November 1985) "die Kommandierungsverfügung"vom 23. Oktober 1985 "zur Teilnahme am Umsetzungslehrgang 16-U-12/C im Zeitraum vom 14.11.1985 bis 15.01.1986 in B." aufgehoben. - BVerwG, 10.04.1975 - I WB 77.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 1 WB 123.85
Der Antragsteller war durch nichts gehindert, innerhalb der von der Aushändigung der angefochtenen Verfügung an laufenden Frist Beschwerde einzulegen und im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens die ihm gerecht erscheinende Erledigung seines Begehrens zu suchen (BVerwG Beschluß vom 10. April 1975 - 1 WB 77/74).
- BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative …
Einer Rechtsmittelbelehrung bedurfte die Entscheidung der Geb/WiKpfS als truppendienstlicher Erstmaßnahme nicht (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vom 13. Juli 1989 - 1 WB 79/88 - und vom 22. August 1989 - 1 WB 53/88). - BVerwG, 13.07.1989 - 1 WB 79.88
Begründungspflicht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Für truppendienstliche Erstmaßnahmen - auch des BMVg - ist nach der Wehrbeschwerdeordnung keine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Februar 1986 - 1 WB 123/85 - vgl. BVerwGE 43, 308 f.; BVerwG Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 WB 138/74 - und vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 58/82).
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