Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
- BVerwG, 03.03.1975 - I WB 124.70
Papierfundstellen
- BVerwGE 46, 283
- BVerwGE 46, 284
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69
Straßenrecht, Folgenbeseitigung
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
Die Rechtsprechung hat ihn über den dort vorgesehenen Fall hinaus ganz allgemein auf die Beseitigung eines durch rechtswidriges Verwaltungshandeln herbeigeführten Schadens ausgedehnt, weil dies verfassungsrechtlich geboten sei (vgl. BVerwG DVBl 1971, 858 = DÖV 1971, 857).Daraus, daß die Folgenbeseitigung in § 19 Abs. 1 WBO nicht ausdrücklich erwähnt ist, kann nicht geschlossen werden, daß der Gesetzgeber sie für das gerichtliche Verfahren unter Einschränkung des dem Soldaten aus § 10 Abs. 3 SG zustehenden Fürsorgeanspruchs (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. März 1973 - I WB 217/72) und des verfassungsrechtlich Gebotenen (vgl. BVerwG DÖV 1971, 857) ausschließen wollte.
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
In diesem Zusammenhang wäre ein Feststellungsinteresse nur zu bejahen, wenn die Art oder die Form der Umsetzung - ihre Rechtswidrigkeit unterstellt - eine Rechtsverletzung darstellen würde, die nur durch die nachträgliche Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ausgeglichen werden könnte, was voraussetzen würde, daß der Antragsteller durch sie noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung objektiv beeinträchtigt wäre (…vgl. BVerwG a.a.O.; BVerwGE 26, 161, 165 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; BVerwG JR 1973, 257; Becker MDR 1972, 920). - BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70
Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
In diesem Zusammenhang wäre ein Feststellungsinteresse nur zu bejahen, wenn die Art oder die Form der Umsetzung - ihre Rechtswidrigkeit unterstellt - eine Rechtsverletzung darstellen würde, die nur durch die nachträgliche Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ausgeglichen werden könnte, was voraussetzen würde, daß der Antragsteller durch sie noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung objektiv beeinträchtigt wäre (…vgl. BVerwG a.a.O.; BVerwGE 26, 161, 165 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; BVerwG JR 1973, 257; Becker MDR 1972, 920).
- VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Feststellungsinteresse bei einem Verwaltungsakt mit diskriminierender Wirkung dann zu bejahen, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an seiner Rehabilitierung hat, weil er noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts durch die in Frage stehende Maßnahme objektiv in seinem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt ist (BVerwGE 46, 283 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] ; 49, 39; 53, 138; 61, 164). - BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer …
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl. § 19 Rn. 9).Die analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Antragsverfahren nach § 17 WBO (gegebenenfalls i.V.m. §§ 21 Abs. 2 Satz 1, § 22 WBO) korrespondiert mit der für das vorgerichtliche Wehrbeschwerdeverfahren ausdrücklich in § 13 Abs. 1 Satz 1 WBO vorgesehenen Möglichkeit der Folgenbeseitigung; diese Norm bestimmt, dass einer begründeten Beschwerde nicht nur stattzugeben, sondern zusätzlich "für Abhilfe zu sorgen" ist, dass also eine Folgenbeseitigung über die Aufhebung der belastenden Maßnahme hinaus stattfinden soll (Beschluss vom 17. Juli 1974, a.a.O.;… Böttcher/Dau, a.a.O. § 13 Rn. 8).
Die Zulässigkeit eines Folgenbeseitigungsantrages setzt deshalb voraus, dass er zusammen mit der Anfechtung der beanstandeten Maßnahme - spätestens im gerichtlichen Antragsverfahren gegen diese Maßnahme - geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 17. Juli 1974, a.a.O., vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/Dau, a.a.O. § 19 Rn. 9).
- BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22
Konkurrentenstreit; "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Förderung von …
Rn. 61 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (grdl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1974 - 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 ;… vgl. ferner z. B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 Rn. 24 …und vom 25. Juni 2013 - 1 WB 47.12 - juris Rn. 44, jeweils m. w. N.) kann auch im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden.
- BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73
Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung
Eine entsprechende Selbstbindung der Beklagten, wie sie der Entscheidung in BVerwGE 46, 283 (285) [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] zugrunde lag, war nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hier bei Erlaß der Verfügung vom 28. November 1967 nicht gegeben. - BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80
Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer …
Die unterbliebene Beteiligung (Anhörung) des Vertrauensmannes bei Versetzungen und Beurteilungen fest jedenfalls kein so schwerwiegender Verstoß, daß er zur Nichtigkeit der Maßnahme führen müßte (…vgl. Jung/Cramer, SchwbG 2. Aufl. § 47 RdNr. 10; § 44 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 VwVfG; § 40 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 SGB), unabhängig davon, ob die unterlassene Beteiligung (Anhörung) unmittelbar aus § 22 Abs. 2 SchwbG (der nach der Rechtsprechung des Senats für Soldaten nicht unmittelbar gilt, vgl. BVerwGE 46, 283, 284 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70]) oder aus Nr. 12 FürsErlSchwb hergeleitet wird.Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang die Beseitigung aller ihm entstandenen Nachteile begehrt, wäre ein solcher Folgenbeseitigungsanspruch nur zulässig, wenn das Gericht die Maßnahmen, die nach Ansicht des Antragstellers wegen der Nichtanwendung des SchwbG zu für ihn nachteiligen Folgen geführt haben, aufhebt oder nachträglich deren Rechtswidrigkeit feststellt (vgl. BVerwGE 46, 283, 286 f [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 12.06.2026 - 2 LA 38/26
Unterrichtsausschluss; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Die diskriminierende Wirkung eines Verwaltungsakts ist dann zu bejahen, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an seiner Rehabilitierung hat, weil er noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts durch die in Frage stehende Maßnahme objektiv in seinem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt ist (vgl. BVerwGE 46, 283; 49, 36 (39); 53, 134 (138); 61, 164; auch: BVerwG BeckRS 2005, 25487; 2006, 26700; BVerwG BayVBl. 2017, 422 (423); auch VGH München BayVBl. 2009, 215 (216); VGH München BayVBl. 2009, 343). - BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80
Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand
Der Gesetzgeber hat die Anhörungspflicht bei Beamten ausdrücklich auf die Fälle des § 47 Abs. 2 SchwbG beschränkt, um den Belangen des öffentlichen Dienstes Rechnung tragen zu können (BVerwGE 46, 283 [235]). - BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12
Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine …
Rn. 45 Dieses Schadlosstellungsbegehren kann als Folgenbeseitigungsanspruch im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ausgelegt werden, der nach der Rechtsprechung des Senats der Beseitigung von fortdauernden Schäden dient, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25;… vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 20 September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2, Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12
Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine …
Dieser Anspruch stellt eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG dar und dient der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 Rn. 30 m.w.N.). - BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06
Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl., § 19 Rn. 9). - BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.
- BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 5.87
Verpflichtung des Dienstherren zur Beförderung - Anerkennung von Zeugnissen und …
- BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Voraussetzungen der Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten - …
- BVerwG, 19.06.1985 - 1 WB 28.84
Folgenbeseitigung - Truppendienstliche Maßnahmen - Zeitsoldat - …
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