Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Versetzungsbegehrens eines Berufssoldaten - Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten - Anspruch auf Beförderung zum Oberst - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach Maßgabe der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91
Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungs- oder Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 m.w.N.>).Der Senat ist in seiner Rechtsprechung (BVerwGE 86, 25) davon ausgegangen, daß Verwendungsentscheidungen regelmäßig zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres getroffen werden.
- BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88
Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91
Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - und vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 -). - BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91
Über das Begehren des Antragstellers als Verpflichtungsantrag ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]>), wobei dem Antragsteller die Dauer des Verfahrens nicht entgegengehalten werden kann.
- BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72
Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91
Solche Verwendungsvorschläge sind zwar wichtige Entscheidungshilfen; sie begründen aber keine Bindung der personalführenden Stellen (Beschlüsse vom 22. April 19975 - BVerwG 1 WB 189, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [28]> und vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>). - BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91
Solche Verwendungsvorschläge sind zwar wichtige Entscheidungshilfen; sie begründen aber keine Bindung der personalführenden Stellen (Beschlüsse vom 22. April 19975 - BVerwG 1 WB 189, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [28]> und vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>). - BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 79.90
Berücksichtigung der persönlichen Belange eines Soldaten bei der Entscheidung …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 126.91
Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - und vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 -).
- BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 38.92
Verwendung als Nachschubtruppenfeldwebel und Kompaniefeldwebel - Auswahlverfahren …
Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 - und vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 126.91 -). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 14.94
Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Auswahlverfahren für höherwertige …
Der Antrag ist in dieser Fassung hinreichend bestimmt (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 79.90 -, vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 126.91 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 38.92 -).
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