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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1983 - 1 WB 128.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2363
BVerwG, 14.11.1983 - 1 WB 128.83 (https://dejure.org/1983,2363)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1983 - 1 WB 128.83 (https://dejure.org/1983,2363)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1983 - 1 WB 128.83 (https://dejure.org/1983,2363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sanitätsoffizier - Privatärztliche Nebentätigkeit - Erstattung von Honorar-Einnahmen - Verwaltungsrechtsweg - Sachkosten - Unübersichtlichkeit der Rechtsgrundlage - Verhaltensweise - Vorgesetzter in Verwaltungsangelegenheiten - Wehrdienstgerichte - Zulässigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 580
  • NVwZ 1984, 590 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1983 - 1 WB 128.83
    - Ergänzung zu BVerwGE 43, 193, 2 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].

    Zwar ist die Frage der Zulässigkeit einer Antragsänderung, d.h. einer Änderung des im gerichtlichen Verfahren gestellten Antrags, vor der Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen und der in unzulässiger Weise geänderte Antrag gegebenenfalls im beschrittenen Rechtsweg zurückzuweisen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]); gleiches gilt aber nicht für die Frage der Durchführung des Vorverfahrens (so schon der im Eilverfahren ergangene BVerwG-Beschluß vom 25. Oktober 1983 - 1 WB 110/83) und damit für die Frage einer Änderung des im Vorverfahren gestellten und beschiedenen Antrags.

  • BVerwG, 04.07.1979 - 1 WB 149.77
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1983 - 1 WB 128.83
    - Bestätigung von BVerwGE 63, 246 -.

    Hier kommt hinzu, daß Verhaltensweisen eines Vorgesetzten in Verwaltungsangelegenheiten grundsätzlich zum entsprechenden Verwaltungsverfahren gehören und nicht zur wehrdienstgerichtlichen Überprüfung verselbständigt werden können (so ausdrücklich BVerwGE 63, 246 hinsichtlich der Abwicklung eines Schadensfalles).

  • BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01

    Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter; …

    Bei Unzulässigkeit des Rechtsweges für den von dem Kläger erhobenen Anspruch steht dem angerufenen Gericht im Grundsatz (zu einer vom Bundesgerichtshof angenommenen Ausnahme vgl. dessen Beschluss vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541 ; a.A. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83 - NVwZ 1984, 590 sowie BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 24/98 R - NVwZ-RR 2000, 648) nicht die Befugnis zu, über die Zulässigkeit der Klage im Übrigen zu entscheiden (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1998 - BVerwG 6 P 3.97 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 14).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 70.82

    Entsprechende Anwendbarkeit der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) im Bereich …

    Die Wehrdienstgerichte sind zwar für die Entscheidung zuständig, ob ein Soldat gegen den Willen seines Vorgesetzten eine Nebentätigkeit ausüben darf oder ob er gegen seinen Willen eine bestimmte Nebentätigkeit wahrnehmen muß (§ 17 Abs. 1 Wehrbeschwerdeordnung in der Fassung vom 11. September 1972, BGBl. I S. 1737 - WBO -), sie sind jedoch nach § 17 Abs. 1 WBO in Verbindung mit § 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung des Soldaten (Soldatengesetz) in der Fassung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) - SG - nicht zur Entscheidung der Frage berufen, ob dem Soldaten für diese Tätigkeit neben den Dienstbezügen eine besondere Vergütung zusteht (BVerwGE 73, 87 f.;Beschluß vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83 -).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen …

    Ein solches Begehren, das erstmalig im Antrag auf gerichtliche Entscheidung geltend gemacht wird, ist mangels Durchführung eines Vorverfahrens unzulässig (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83), da es im Vorverfahren nur um die Verpflichtung des BMVg ging, den Antragsteller zum GebFlaRgt ... in T... zu versetzen, nicht dagegen um die Versetzung an einen anderen heimatnahen Standort.
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 19.95

    Zuständigkeit eines Wehrdienstgerichts - Versetzung eines Berufssoldaten

    Entsprechendes gilt aber nicht für die Frage, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt ist, und damit für die Frage, ob der erste im gerichtlichen Verfahren gestellte Antrag mit dem im Vorverfahren gestellten und beschiedenen Antrag identisch ist (vgl. Beschlüsse vom 14. November 1983 - BVerwG 1 WB 128.83 - , vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 1 WB 122.83 - und vom 11. September 1992 - BVerwG 1 WB 56.92 -).
  • BVerwG, 11.09.1992 - 1 WB 56.92

    Zulässigkeit des Rechtswegs zum Bundesverwaltungsgericht (Wehrdienstsenate) - …

    Entsprechendes gilt aber nicht für die Frage, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt ist und damit für die Frage, ob der erste im gerichtlichen Verfahren gestellte Antrag mit dem im Vorverfahren gestellten und beschiedenen Antrag identisch ist (vgl. Beschlüsse vom 14. November 1983 - BVerwG 1 WB 128.83 - und vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 1 WB 122.83 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 116.94

    Rechtsmittel

    Es hat dabei auch zu prüfen, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchführt worden ist (vgl.Beschlüsse vom 14. November 1983 - BVerwG 1 WB 128.83 - , vom 11. September 1992 - BVerwG 1 WB 56.92 - undvom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 19.95 -).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 1 WB 122.83

    Rechtsmittel

    Zwar ist die Frage der Zulässigkeit einer Antragsänderung, d.h. einer Änderung des im gerichtlichen Verfahren gestellten Antrags, vor der Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen und der in unzulässiger Weise geänderte Antrag gegebenenfalls im beschrittenen Rechtsweg zurückzuweisen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]); entsprechendes gilt aber nicht für die Frage, ob das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt ist und damit für die Frage, ob der erste im gerichtlichen Verfahren gestellte Antrag mit dem im Vorverfahren gestellten und beschiedenen Antrag identisch ist (BVerwG Beschluß vom 14. November 1983 - 1 WB 128/83).
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