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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4620
BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85 (https://dejure.org/1986,4620)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1986 - 1 WB 129.85 (https://dejure.org/1986,4620)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1986 - 1 WB 129.85 (https://dejure.org/1986,4620)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiederverwendung als S 4-Offizier bei der MAD-Gruppe - Versäumung der Antragsbegründungsfrist - Bezugnahme auf früheres Vorbringen

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.1985 - 1 WB 53.84

    Voraussetzungen für eine sofortige vorläufige Ablösung eines Offiziers von seinem …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85
    Der Senat stellte durch Beschluß vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - die Rechtswidrigkeit dieses Befehls fest.

    Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 1985 hat er vorgetragen, er habe schon in seinen Beschwerden und Untätigkeitsbeschwerden immer wieder hervorgehoben, daß zu seiner vollen Rehabilitierung seine Wiedereinsetzung als S 4-Offizier gehöre; insoweit hat er auf die Beschlüsse des Senats vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - unter "Ziffer 3 a und Ziffer 1 ff." sowie vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84 - unter "Ziffer 1 ff." verwiesen.

  • BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84

    Meldung zur fachärztlichen Untersuchung - Rechtmäßigkeit eines Befehls - …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85
    Zur Begründung trug er vor, daß seine Ablösung vom Dienstposten des S 4-Offiziers der MAD-Gruppe ... und eine Einweisung gegen seinen Willen in das Bundeswehrkrankenhaus - wie der Senat durch Beschluß vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84 - entschieden hat - rechtswidrig gewesen seien; aus den einschlägigen Entscheidungsgründen gehe hervor, daß die vom Kommandeur der MAD-Gruppe ... vorgebrachten Gründe nachträglich konstruiert worden seien.

    Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 1985 hat er vorgetragen, er habe schon in seinen Beschwerden und Untätigkeitsbeschwerden immer wieder hervorgehoben, daß zu seiner vollen Rehabilitierung seine Wiedereinsetzung als S 4-Offizier gehöre; insoweit hat er auf die Beschlüsse des Senats vom 15. Januar 1985 - 1 WB 53/84 - unter "Ziffer 3 a und Ziffer 1 ff." sowie vom 19. März 1985 - 1 WB 114/84 - unter "Ziffer 1 ff." verwiesen.

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85
    Eine solche Bezugnahme auf früheres Vorbringen genügt nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO (BVerwGE 43, 308; 73, 90 [BVerwG 28.10.1980 - 1 WB 139/80]m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Bezugnahme auf frühere Schriftsätze - …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 129.85
    Eine solche Bezugnahme auf früheres Vorbringen genügt nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO (BVerwGE 43, 308; 73, 90 [BVerwG 28.10.1980 - 1 WB 139/80]m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …

    Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald über die Angriffe des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen und sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrages zu überzeugen (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschlüsse vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85 - und vom 14. Juli 1987 - 1 WB 115/86).

    Dabei hat der Senat klarstellend hervorgehoben, daß an die Begründung zwar keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden können, daß aber der Antragsteller mindestens die Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung bestreiten und im einzelnen darlegen muß, aus welchen Gründen er die belastende Maßnahme als verfehlt ansieht (BVerwG Beschlüsse vom 5. Februar 1985 - 1 WB 108/84 - m.w.N. und vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85).

  • BVerwG, 14.07.1987 - 1 WB 115.86

    Rechtsmittel

    Durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen und sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (…Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 17 RdNr. 91; BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85).

    Soweit der Antragsteller "zur weiteren Begründung" auf seine "sämtlichen Beschwerden bzw. weiteren Beschwerden mit ihren Begründungen", seine Anträge sowie Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Herauslösung/Ablösung durch den Kommandeur MAD-Gruppe ... sowie dessen Stellungnahme zur Sonderbeurteilung und die Kommandierungen durch den Stellvertreter des Amtschefs und den BMVg verweist, genügt eine solche Bezugnahme auf früheres Vorbringen den Erfordernissen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO grundsätzlich nicht (BVerwGE 73, 90 m.w.N.; BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 170.88

    Antrag eines Soldaten auf heimatnahe Versetzung - Anforderungen an eine …

    Durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen und sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (BVerwGE 43, 308, 310 [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70]; BVerwG Beschlüsse vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85 - und vom 14. Juli 1987 - 1 WB 115/86).
  • BVerwG, 18.09.1986 - 1 WB 149.86

    Rechtsmittel

    Der Senat hat durch Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85 - einen Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen.
  • BVerwG, 25.02.1987 - 1 WB 176.86

    Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der …

    Es kann hier offenbleiben, ob der Antrag hinreichend begründet worden ist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO), das heißt, ob sich aus dem Antragsschreiben eine Antwort auf die Frage ergibt, warum der Antragsteller das angefochtene Verhalten des WDA als verfehlt und damit rechtswidrig ansieht (vgl. BVerwGE 43, 308, [BVerwG 23.02.1972 - I WB 1/70] BVerwG Beschluß vom 6. August 1986 - 1 WB 129/85).
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