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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,4007
BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79 (https://dejure.org/1979,4007)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1979 - 1 WB 13.79 (https://dejure.org/1979,4007)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1979 - 1 WB 13.79 (https://dejure.org/1979,4007)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 29.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75 - stelle zwar fest, es solle lediglich vermieden werden, daß der Beurteilte den aus seiner Sicht berechtigten Eindruck hat, eine ausreichend objektive Beurteilung sei nicht gewährleistet, gehe jedoch, nicht soweit, die Pflicht zur Prüfung des Einwandes aufzuheben.

    Ob seine subjektiven Rechte verletzt werden, muß sich aus der Anordnung des höheren Vorgesetzten oder deren Begleitumstände ergeben, wobei entscheidend ist, ob sich die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. hierzu BVerwG NZWehrr 1976, 70, 71 und BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der nächsthöher Vorgesetzte im Sinne der Beurteilungsbestimmungen auf Grund einer Beschwerde eines Beurteilten zu einer Entscheidung aufgerufen ist (vgl. BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 56, 239 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]).

    Dies folgt ohne weiteres aus der zur verfassungsmäßigen Erfüllung ihrer militärischen Aufgaben gebotenen hierarchischen Struktur der Bundeswehr (vgl. BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 56, 239 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]).

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts; …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der nächsthöher Vorgesetzte im Sinne der Beurteilungsbestimmungen auf Grund einer Beschwerde eines Beurteilten zu einer Entscheidung aufgerufen ist (vgl. BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 56, 239 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]).

    Dies folgt ohne weiteres aus der zur verfassungsmäßigen Erfüllung ihrer militärischen Aufgaben gebotenen hierarchischen Struktur der Bundeswehr (vgl. BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 56, 239 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]).

  • BVerwG, 09.04.1975 - I WB 16.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79
    Ob seine subjektiven Rechte verletzt werden, muß sich aus der Anordnung des höheren Vorgesetzten oder deren Begleitumstände ergeben, wobei entscheidend ist, ob sich die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. hierzu BVerwG NZWehrr 1976, 70, 71 und BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 175.90

    Beurteilender - Weigerung höherer Vorgesetzter - Weigerung der personalführenden …

    Der Senat hat Tatbestände anerkannt, bei deren Vorliegen die Aufhebung einer Beurteilung durch Vorgesetzte zulässig ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 11. Dezember 1979 - 1 WB 13/79 - BVerwGE 83, 113), wenn etwa auf Beschwerde eines beurteilten Soldaten ein höherer Vorgesetzter zur Überprüfung der Beurteilung aufgerufen ist, und er die Beurteilung für rechtswidrig oder eine andere Entscheidung für zweckmäßig hält oder wenn er Entsprechendes bei Überprüfung der Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht feststellt.

    (BDH Beschlüsse vom 16. Oktober 1964 - 2 WB 39/64 - und vom 17. März 1965 - 1 (2) WB 52/64 = NZWehrr 1967, 126; BVerwG Beschlüsse vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75 - und vom 11. Dezember 1979 - 1 WB 13/79).

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