Rechtsprechung
| BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortschreibung der Verwendungsplanung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten - Missbrauch dienstlicher Befugnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 518
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Das dienstliche Bedürfnis für eine Versetzung liegt regelmäßig dann vor, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; vgl. auch Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).Zwar hat der zuständige Vorgesetzte unter Fürsorgegesichtspunkten bei Entscheidungen über die örtliche Verwendung eines Soldaten auch persönlichen Belangen in angemessener Weise Rechnung zu tragen; er darf dabei aber davon ausgehen, daß der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).
- BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84
Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Zwar ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften als vom Gesetzgeber gewünscht anzusehen und der in § 25 SG zum Ausdruck kommende Versetzungsschutz bei Versetzungsentscheidungen zu beachten (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 -, vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.] = NZWehrr 1986, 73 - ZBR 1985, 347 = NVwZ 1985, 831> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 - <BVerwGE 103, 160 = NZWehrr 1995, 28 = ZBR 1995, 57>).Die personalbearbeitenden Stellen sind deshalb gehalten, die Ausübung eines politischen Mandats durch einen Soldaten im Rahmen des dienstlich Möglichen zu fördern (Beschluß vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - ).
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Über seine Versetzung entscheidet vielmehr der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 30.08.1990 - 1 WB 56.90
Unzulässigkeit eines Antrags im Verfahren nach WBO
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Die Personalführung als solche kann dagegen nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 -).Soweit der Antragsteller in bezug auf seine Verwendung die Verletzung der Bestimmungen über die Einstellung, Ausbildung und Verwendung von Sanitätsoffizieranwärtern rügt, scheitert der Antrag daran, daß er nicht hinreichend konkretisiert ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 - und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 74.99 -).
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 31.98
Untätigkeitsbeschwerde eines Soldaten wegen Unterlassen seiner Beförderung - …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Die Personalführung als solche kann dagegen nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 -).Soweit der Antragsteller in bezug auf seine Verwendung die Verletzung der Bestimmungen über die Einstellung, Ausbildung und Verwendung von Sanitätsoffizieranwärtern rügt, scheitert der Antrag daran, daß er nicht hinreichend konkretisiert ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 - und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 74.99 -).
- BVerwG, 04.09.1970 - I WB 63.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Die Personalführung als solche kann dagegen nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 -).Soweit der Antragsteller in bezug auf seine Verwendung die Verletzung der Bestimmungen über die Einstellung, Ausbildung und Verwendung von Sanitätsoffizieranwärtern rügt, scheitert der Antrag daran, daß er nicht hinreichend konkretisiert ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 - und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 74.99 -).
- BVerwG, 10.06.1969 - I WB 43.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Die Personalführung als solche kann dagegen nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 -).Soweit der Antragsteller in bezug auf seine Verwendung die Verletzung der Bestimmungen über die Einstellung, Ausbildung und Verwendung von Sanitätsoffizieranwärtern rügt, scheitert der Antrag daran, daß er nicht hinreichend konkretisiert ist (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 - und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 1 WB 74.99 -).
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Das dienstliche Bedürfnis für eine Versetzung liegt regelmäßig dann vor, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; vgl. auch Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ). - BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92
Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Zwar hat der zuständige Vorgesetzte unter Fürsorgegesichtspunkten bei Entscheidungen über die örtliche Verwendung eines Soldaten auch persönlichen Belangen in angemessener Weise Rechnung zu tragen; er darf dabei aber davon ausgehen, daß der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -). - BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94
Rechtsanspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche und fachliche …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00
Zwar ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die Tätigkeit eines Soldaten in kommunalen Vertretungskörperschaften als vom Gesetzgeber gewünscht anzusehen und der in § 25 SG zum Ausdruck kommende Versetzungsschutz bei Versetzungsentscheidungen zu beachten (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1984 - BVerwG 1 WB 19.84 -, vom 30. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 18.84 - <BVerwGE 83, 19 [21 f.] = NZWehrr 1986, 73 - ZBR 1985, 347 = NVwZ 1985, 831> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 5.94 - <BVerwGE 103, 160 = NZWehrr 1995, 28 = ZBR 1995, 57>). - BVerwG, 12.04.1984 - 1 WB 19.84
Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung - Schutzwürdigkeit …
- BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95
Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung - …
- BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
- BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 69.88
Selbstständige Anfechtung eines Beurteilungsbeitrages bei Soldatenbeurteilung - …
- BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der …
- BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90
Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel
- BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
- BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98
Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als …
- BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99
Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13 …
- BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
Auswahlverfahren für die Nachbesetzung eines A 16 Dienstpostens - Nachprüfung der …
- BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 74.99
Voraussetzung der Zuständigkeit der Wehrgerichte - Begriff der Maßnahmen im Sinne …
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Ebenso wenig hat ein Mandatsträger Anspruch darauf, dass für ihn ein Dienstposten an einem Dienstort frei gemacht wird, der für die Ausübung des kommunalen Wahlmandats besonders günstig liegt (Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - < Buchholz 236.1 § 25 Nr. 2 = NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275 > und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 109, 110.00 -). - BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Zwar hat der zuständige Vorgesetzte unter Fürsorgegesichtspunkten bei Entscheidungen über die örtliche Verwendung eines Soldaten auch persönlichen Belangen in angemessener Weise Rechnung zu tragen; er darf dabei aber davon ausgehen, dass der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 -NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275> und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 109, 110.00 -). Aus dieser Bestimmung sowie aus der in § 25 SG zum Ausdruck kommenden Entscheidung des Gesetzgebers für einen Versetzungsschutz folgt indes nicht, dass ein Soldat als kommunaler Mandatsträger einen Anspruch darauf hätte, dass für ihn ein Dienstposten an einem Dienstort freigemacht wird, der für die Ausübung des kommunalen Mandats besonders günstig liegt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - m.w.N. und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 109, 110.00 -).
- BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 63.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Im Übrigen sind lediglich der Vorbereitung von Personalmaßnahmen dienende Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung (vgl. dazu Beschluss vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 69.88 -) noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührende Maßnahmen und infolge dessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234] >, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <ZBR 2000, 275 = NVwZ-RR 2000, 518> m.w.N.).Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, dass ein rechtmäßig besetzter Dienstposten für ihn frei gemacht wird, um ihm eine förderliche Verwendung zu ermöglichen (vgl. Beschluss vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - ).
- BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 76-81.00
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Mit Schreiben vom 28. März 2000 beschwerte sich der Antragsteller beim BMVg gegen die Fälschung seiner Personalakte und den Versuch der Täuschung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren BVerwG 1 WB 13.00 mit der Begründung, eine im März 2000 von ihm vorgenommene Akteneinsicht habe ergeben, dass dem Gericht ein Vermerk über ein Personalgespräch vom 15. April 1999 vorgelegt worden sei, auf dem sowohl der von ihm angebrachte Zusatz, dass das an diesem Tag geführte Gespräch kein Personalgespräch gewesen sei, als auch seine Unterschrift über die Kenntnisnahme des Vermerks gefehlt hätten.Dass das Gespräch mit seinem Personalführer am 15. April 1999 rechtlich als Personalgespräch zu werten ist und dementsprechend hierüber ein Aktenvermerk gefertigt werden durfte, hat der Senat in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - (ZBR 2000, 275 = NVwZ-RR 2000, 518) im Einzelnen dargelegt.
- VG Frankfurt/Main, 19.04.2006 - 9 E 223/06
Versetzungsantrag eines Beamten zur Ausübung eines Kommunalmandats
Diese Annahme steht in Übereinstimmung der Rechtsprechung des BVerwG, das bei Soldaten annimmt, dass ein Kommunalmandat keinen Anspruch auf heimatnahe Verwendung auslösen kann (vgl. BVerwG B. v. 12.4.2000 - 1 WB 13.00 - ZBR 2000, 275; 22.7.1992 - 1 WB 30.92 - DokBer B 1992, 311; 3.7.1990 - 1 WB 45.90 - DokBer B 1990, 311). - BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 1.01
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Der Antragsteller hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass ein rechtmäßig besetzter Dienstposten für ihn frei gemacht wird, um ihm eine förderliche Verwendung zu ermöglichen (vgl. Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275 = NVwZ-RR 2000, 518 > und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 63.00 -). - BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
Tätigkeit als Transporthubschrauberstabsoffizier - Verwendung auf einem …
Nach § 6 Abs. 1 WBO muss eine Beschwerde binnen zwei Wochen, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat, eingelegt werden (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 -, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 70.00
Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - Zusammenhang mit einer Verwendung …
Im Übrigen kann die Personalführung als solche nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 -, vom 4. September 1970 - BVerwG 1 WB 63.70 -, vom 30. August 1990 - BVerwG 1 WB 56.90 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00-). - BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 105.00
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Zustimmung zu einer Versetzung - …
Ein Anspruch darauf, dass ein rechtmäßig besetzter Dienstposten für ihn freigemacht wird, um ihm eine aus persönlichen Gründen günstig erscheinende Verwendung zu ermöglichen, steht dem Antragsteller nicht zu (Beschlüsse vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <ZBR 2000, 275 = NVwZ-RR 2000, 518> m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 63.00 -). - BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 32.00
Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Antrags auf Versetzung eines Soldaten aus …
Die Fürsorgepflicht gebietet dem BMVg nicht, einen anderen Soldaten entgegen der bestehenden Verwendungsplanung wegzuversetzen, um für den Antragsteller einen Dienstposten frei zu machen (vgl. Beschluss vom 12. April 2000 -BVerwG 1 WB 13.00 -).
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