Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Verfolgung einer Beschwerdeunterdrückung oder des Versuchs einer solchen - Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges bei dem Vorwurf des Versuchs der Unterdrückung der Beschwerde - Umdeutung des gestellten Antrags als Strafanzeige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 73, 158
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 176.79
Versetzung eines Berufssoldaten - ZbV-Stelle - Dienstliches Bedürfnis
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Sein entsprechender Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung ist Gegenstand des mit den gleichen Beteiligten durchgeführten Wehrbeschwerdeverfahrens 1 WB 176/79.Er vertritt die Auffassung, die Unterdrückung einer Beschwerde oder der Versuch dazu setze immer eine Beschwerde und den Zusammenhang mit ihr voraus; darum sei der Antrag nicht deshalb unzulässig, weil das gerügte Verhalten von Oberst B. nicht von dem Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 176/79 losgelöst werden könne.
- BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79
Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Er schafft keine zusätzliche Antragsgrundlage, für welche die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Wehrbeschwerde und Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung nicht gelten würden, ist also "akzessorischer Natur" (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 31. Juli 1975 - 1 WB 103/73 - und vom 10. April 1980 - 1 WB 118/79;… Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 19 RdNr. 38). - BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 98.79
Entzug der Dienstaufsicht eines Abteilungsleiters über einen Teil seiner …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Der Vorgang, der dazu führte, ist Gegenstand des mit den gleichen Beteiligten durchgeführten Wehrbeschwerdeverfahrens 1 WB 98/79.
- BVerwG, 17.08.1977 - 1 WB 128.76
Bundeswehr - Vorgesetzte - Dienststellen - Zurücknahme einer Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Ein solcher ausdrücklicher Vorwurf der Beschwerdeunterdrückung ist nicht mit dem im BVerwG-Beschluß vom 17. August 1977 - 1 WB 128/76 beurteilten bloßen Antrag zu vergleichen, den Befehl schriftlicher Meldung, ob an einer eingelegten Beschwerde festgehalten werde, für rechtswidrig zu erklären. - BVerwG, 27.04.1977 - 1 WB 10.76
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Der Senat hat zu dieser Frage in seinem Beschluß vom 27. April 1977 - 1 WB 10/76 - (NZWehrr 1978, 101) ausgeführt:. - BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 98.78
Geltendmachung der Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Maßnahme im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Oberst B. habe sich 1978 gegenüber mir geäußert, daß er der Auffassung ist, Herr Brigadegeneral K. könne mich disziplinarisch bestrafen, wenn ich eine Verpflichtungserklärung nicht freiwillig unterschriebe (1 WB 98/78) und mir ein Rechtsberater des BMVg in gleicher Sache schriftlich erklärte, daß meine Beschwerde durch meine Versetzung als erledigt angesehen werden würde. - BVerwG, 16.09.1965 - I WB 9.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Voraussetzung dieses Ausspruchs ist, daß das Gericht zu einer materiellen Entscheidung über den Gegenstand einer Beschwerde gelangen kann und gelangt (vgl. BDH Beschluß vom 16. September 1965 - 1 WB 9/65).
- BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Untätigkeitsantrag; Verzögerung; Vorlage
Für die isolierte gerichtliche Entscheidung, dass der Tatbestand einer Beschwerdeunterdrückung erfüllt sei, besteht im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung kein Rechtsschutzbedürfnis; die Feststellung des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 35 WStG obliegt den Strafgerichten (Beschlüsse vom 27. April 1977 - BVerwG 1 WB 10.76 - NZWehrr 1978, 101 und vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 13.80 - BVerwGE 73, 158 = NZWehrr 1981, 149;… vgl. ferner Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 Rn. 42). - BVerwG, 09.11.1982 - 1 WB 85.81
Rechtsmittel
Entsprechende Anträge wären auch nicht etwa als Strafananzeigen an das zuständige ordentliche Gericht zu verweisen (BVerwG NZWehrr 1981, 149).
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