Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 13.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beurteilung nach Wehrübungen - Beschwerde gegen den Verlauf einer Wehrübung - Pflicht zur Anhörung mit Blick auf ungünstige Behauptungen tatsächlicher Art vor einer Beurteilung - Pflicht zur Anhörung bei der Erstellung einer Beurteilung - Beschwerde gegen die Aufhebung ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 13.87
Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird vielmehr durch das Vorverfahren oder, wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO), durch die Antragsschrift bestimmt (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325), [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]im Fall des Antragstellers also durch seine Beschwerde vom 30. Mai 1986.Denn die Frage, ob eine zulässige Antragsänderung vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; BVerwG Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 WB 27, 91/85).
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 13.87
Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird vielmehr durch das Vorverfahren oder, wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO), durch die Antragsschrift bestimmt (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325), [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]im Fall des Antragstellers also durch seine Beschwerde vom 30. Mai 1986. - BVerwG, 23.07.1975 - I WB 2.75
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Einlegung unter Bedingung
Auszug aus BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 13.87
Dem Wortlaut nach liegt - abgesehen davon, daß ein Antrag nach § 17 WBO zulässigerweise nicht unter einer Bedingung eingelegt werden kann (BVerwGE 53, 62) - ebenfalls eine unzulässige Erweiterung des ursprünglichen Antrags vor. - BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79
Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel
Auszug aus BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 13.87
Dieser Ausspruch ist indes akzessorischer Natur, d.h. das Gericht kann die entsprechende Feststellung nur treffen, wenn der gegen die Maßnahme selbst gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig ist (BVerwGE 73, 1, 4 [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79] m.w.H.).
- BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 58.90
Antrag eines Berufssoldaten und Offiziers des militärfachlichen Dienstes im …
Da nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Frage, ob eine zulässige Antragsänderung vorliegt, vor der Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen ist (BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; BVerwG Beschluß vom 15. Juli 1987 - 1 WB 13/87), stellt sich hier die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten nicht, so daß eine - mögliche - Verweisung nicht in Betracht kommt. - BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93
Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …
Denn die Frage, ob eine zulässige Antragserweiterung vorliegt, ist vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - <BVerwGE 43, 193 [195]>, vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 2.74 - und vom 15. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 13.87 -). - BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 53.92
Vortäuschung falscher Tatsachen durch den Vorgesetzten eines Soldaten mit Blick …
Denn die Frage, ob eine zulässige Antragsänderung vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen (Beschlüsse vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - <BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [195]> und vom 15. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 13.87 -). - BVerwG, 16.03.1988 - 1 WB 44.87
Unzulässigkeit einer nachträglichen Antragserweiterung - Voraussetzung der …
Denn der Antrag ist jedenfalls schon deshalb unzulässig, weil er über den Inhalt des ursprünglichen Antrags hinausgeht und als nachträgliche Antragserweiterung unzulässig ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; Beschluß vom 15. Juli 1987 - 1 WB 13/87) und weil er nicht hinreichend konkretisiert ist. - BVerwG, 22.02.1989 - 1 WB 44.88
Änderung der Beurteilung eines Soldaten - Anspruch auf Vesetzung zu einem …
Der Gegenstand des Antrags auf gerichtliche Entscheidung wird vielmehr durch das Vorverfahren oder, wenn ein solches nicht erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 WBO), durch die Antragsschrift bestimmt (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 15. Juli 1987 - 1 WB 13/87), im Fall des Antragstellers also durch sein als "Einspruch" bezeichnetes Schreiben vom 15. Dezember 1987 an den BMVg - P IV 3 -.
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