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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 13.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12520
BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 13.98 (https://dejure.org/1998,12520)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1998 - 1 WB 13.98 (https://dejure.org/1998,12520)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 1 WB 13.98 (https://dejure.org/1998,12520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 4 Satz 1, 2 § 5 Abs. 2 § 11
    Recht der Soldaten - Zuständigkeiten für die schriftliche Einreichung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 12.01

    Voraussetzungen eines Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - …

    Hierauf ist der Antragsteller in dem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - (NZWehrr 1998, 168) hingewiesen worden.

    Lediglich in Fällen, in denen die Gründe eines Bescheids einen zusätzlichen Eingriff in die Rechtssphäre des Soldaten enthalten, der über die eigentliche Maßnahme hinaus geht, der insbesondere nach der Art der Abfassung oder Eröffnung des Bescheides die Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte des Betroffenen berührt, ist ausnahmsweise die Anfechtbarkeit auch der Begründung oder einzelner ihrer Formulierungen zu bejahen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1978 - BVerwG 1 WB 154.77 - , vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 35.96 - <NZWehrr 1997, 39> und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - ).

    Das für die selbständige Anfechtung von Begründungselementen von Bescheiden zu fordernde besondere Rechtsschutzinteresse hat der Antragsteller in gerichtlich nachprüfbarer Weise darzulegen (Beschlüsse vom 11. April 1989 - BVerwG 1 WB 180.88 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - ).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98

    Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Feststellung der Verletzung von …

    Der StvGenInsp und InspZMilDstBw habe ihn, wie sich aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - (NZWehrr 1998, 168) ergebe, in rechtswidriger Weise an den Leiter BerOR im AStudÜbBw verwiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 1020/98 - und die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 13.98 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung - …

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - < NZWehrr 1998, 168>, vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - < Buchholz 236.1 § 6 Nr. 1 = NZWehrr 2000, 33 = NJW 2000, 531 >, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 24.99

    Geschlecht als Differenzierungsmerkmal im Fall unterschiedlicher Regelungen zur …

    Die Zulässigkeit eines Antrags nach § 21 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO setzt voraus, daß der Antragsteller die Verletzung eigener Rechte bzw. die Verletzung ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten geltend macht, wobei die Rechts- bzw. Pflichtverletzung zumindest denkbar erscheinen muß (vgl. etwa Beschluß vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften …

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>, vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - NJW 2000, 531>, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).
  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge - …

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies überhaupt denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>, vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - NJW 2000, 531> und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - <BVerwGE 112, 133 [f.] = Buchholz 311 § 17 Nr. 41 = ZBR 2001, 254 = NVwZ 2001, 813 [LS]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 36.00

    Notwendigkeit des Vorliegens einer "dienstlichen Maßnahme" im Sinne des § 17 WBO …

    Der Antragsteller muß die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 76, 77.98 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 6.99 - und vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 17.99 -).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 19.01

    Unterschiedliche Regelung der Haarlänge männlicher und weiblicher Soldaten - …

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>, vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - < Buchholz 236.1 § 6 Nr. 1 = NZWehrr 2000, 33 = NJW 2000, 531 >, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 17.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …

    Der Antragsteller muß die Möglichkeit einer solchen Verletzung substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies überhaupt denkbar erscheint (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - < NZWehrr 1998, 168 >, vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 76, 77.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 6.99 -).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99

    Feststellung der Verletzung von staatsbürgerlichen Rechten sowie Rechten nach dem …

    Die Zulässigkeit eines Antrags gemäß § 17 i.V.m. § 22 und § 21 WBO setzt voraus, daß der Antragsteller die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegt und damit das Gericht in den Stand versetzt zu prüfen, ob dies überhaupt denkbar erscheint (vgl. Beschluß vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 41.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und …

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 9.02

    Nichtberücksichtigung eines Dienstpostens - Überleitung von einem …

  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 76.98

    Außenwirkung einer organisatorische Regelung des Personalamts der Bundeswehr …

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