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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 130.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5629
BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 130.82 (https://dejure.org/1983,5629)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1983 - 1 WB 130.82 (https://dejure.org/1983,5629)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1983 - 1 WB 130.82 (https://dejure.org/1983,5629)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 173.79

    Anspruch auf Zulassung zum militärischen Auswahllehrgang für die Laufbahn der …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 130.82
    Diese Vorschrift ist auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbar (BVerwG Beschlüsse vom 28. Januar 1981 - 1 WB 173/79 - m.w.H. und vom 10. August 1982 - 1 WB 30/82).
  • BVerwG, 10.08.1982 - 1 WB 30.82

    Unzulässige Erweiterung des ursprünglichen Klageantrags - Unterlassen der …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 130.82
    Diese Vorschrift ist auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbar (BVerwG Beschlüsse vom 28. Januar 1981 - 1 WB 173/79 - m.w.H. und vom 10. August 1982 - 1 WB 30/82).
  • BVerwG, 21.07.1970 - I WB 57.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 130.82
    Wird, wie hier, die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung des BMVg geltend gemacht (vgl. § 17 Abs. 3 WBO), so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - Böttcher/Dau, WBO 2. Aufl. § 17 RdNr. 68).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88

    Unterlassung als Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung - …

    Wird allerdings die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht, so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschlüsse vom 21. Juli 1970 - 1 WB 57/70 - und vom 10. August 1983 - 1 WB 130/82 - Böttcher/Dau, WBO 3. Aufl. § 17 RdNr. 80).

    Das folgt aus der Unzulässigkeit des Verpflichtungsbegehrens (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschluß vom 10. August 1983 aaO).

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