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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6903
BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89 (https://dejure.org/1990,6903)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1990 - 1 WB 132.89 (https://dejure.org/1990,6903)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1990 - 1 WB 132.89 (https://dejure.org/1990,6903)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mangel an Fürsorge wegen Nichtabgeltung unentgeltlich erbrachter Mehrarbeit - Dienstrechtlich gebotene Versetzung - Sachdienliche Auslegung des Vorbringens - Antrag auf gerichtliche Entscheidung als förmlicher Rechtsbehelf zur Überprüfung der dienstrechtlichen Maßnahme - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 133.89

    Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen Bedürfnisses - Vorrang …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Den mit Schriftsatz vom 29. September 1989 gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Versetzung eingelegten Rechtsbehelfs hat der Senat durch Beschluß vom 29. November 1989 - 1 WB 133/89 - zurückgewiesen; auf die Gründe dieses Beschlusses wird Bezug genommen.

    Die Akten 1 WB 133/89 des Senats, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 25-05-12 599/89 - und die Stammakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, waren Gegenstand der Beratung des Senats.

    Zu den entsprechenden Ausführungen des Senats in seinem Beschluß vom 29. November 1989 - 1 WB 133/89 - hat sich der Antragsteller nicht mehr geäußert.

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89) steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten einer dienstlich gebotenen Versetzung grundsätzlich ebensowenig entgegen wie Haus- oder Wohnungseigentum, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit es mit Schulden belastet und veräußerungsfähig ist oder nicht (BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - und vom 12. Juli 1988 - 1 WB 116/88).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (vgl. BVerwGE 43, 215, 219) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (vgl. BVerwGE 76, 255 f.; BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 86/88 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchst. a).

    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen gegebenenfalls nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten schlechthin nicht zugemutet werden können (vgl. BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 86/88 - m.w.N.).

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (vgl. BVerwGE 76, 255 f.; BVerwG Beschluß vom 6. September 1988 - 1 WB 86/88 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchst. a).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89) steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten einer dienstlich gebotenen Versetzung grundsätzlich ebensowenig entgegen wie Haus- oder Wohnungseigentum, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit es mit Schulden belastet und veräußerungsfähig ist oder nicht (BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - und vom 12. Juli 1988 - 1 WB 116/88).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 1 WB 84.81

    Versetzung eines Soldaten - Hinderungsgrund - Führung eines Gewerbebetriebes - …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Auch die genehmigte Nebentätigkeit eines Soldaten am bisherigen Dienstort hindert nicht seine dienstlich gebotene Versetzung (BVerwG Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 1 WB 84/81).
  • BVerwG, 12.07.1988 - 1 WB 116.88

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung unter Berücksichtigung des öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89) steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten einer dienstlich gebotenen Versetzung grundsätzlich ebensowenig entgegen wie Haus- oder Wohnungseigentum, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit es mit Schulden belastet und veräußerungsfähig ist oder nicht (BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - und vom 12. Juli 1988 - 1 WB 116/88).
  • BVerwG, 23.03.1989 - 1 WB 26.89

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Grundsätzlicher Vorrang des …

  • BVerwG, 22.01.1986 - 1 WB 138.85

    Anspruch auf heimatnahe Versetzung bei der Ableistung des Wehrdienstes an einem …

  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 95.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 WB 72.82

    Aufhebung der Versetzung eines Soldaten - Entscheidung des zuständigen …

  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Wirtschaftliche Verpflichtungen, etwa in Gestalt von Schulden, sind nach der Rechtsprechung des Senats im Übrigen nicht geeignet, eine dienstlich gebotene Kommandierung in Frage zu stellen (Beschlüsse vom 29. November 1989 - BVerwG 1 WB 133.89 -, vom 24. April 1990 - BVerwG 1 WB 132.89 - und vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 WB 21.90 -).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 42.90

    Begriff des "dienstlichen Bedürfnisses" für eine Versetzung

    Das reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. BVerwGE aaO; zuletzt: BVerwG Beschluß vom 24. April 1990 - 1 WB 132/89 - Richtlinien zur Versetzung zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchstabe a) zur Begründung des dienstlichen Bedürfnisses auch für die dadurch erforderlich gewordene Wegversetzung des für die Besetzung des frei gewordenen Dienstpostens ausgewählten Soldaten aus.
  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 54.90

    Abfindung nach der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) als Abgeltung für über …

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 132.89, die Beschwerdeakte des InspSan/RB - 25-05-11 WB 22/89 - sowie die Beiakten I (InspSan/RB - WB 22/89), II (San ABw - Gl -177/89) und III (Nebenakte InspSan/RB) lagen dem Senat bei der Beratung vor.
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